Allgemeine Nutzungsbedingungen
MALOC SASU | SIREN 985054923 | RCS Paris | Version 2.0 | 22. März 2026
NUTZUNGSBEDINGUNGEN — MALOC
Version: 2.0 — Letzte Aktualisierung: 22. März 2026
MALOC SASU — SIREN 985054923 — RCS Paris — Stammkapital 1.000 EUR — Sitz: 15 quai aux fleurs, 75004 Paris
E-Mail: contact@maloc.life — DSB: dpo@maloc.life — Website: https://maloc.de
PRÄAMBEL
Die vorliegenden Nutzungsbedingungen (nachfolgend die "NB") regeln den Zugang zu und die Nutzung der Online-Plattform, die von der Gesellschaft MALOC SASU betrieben wird, einer vereinfachten Aktiengesellschaft mit alleinigem Gesellschafter (societe par actions simplifiee unipersonnelle) mit einem Stammkapital von 1.000 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Paris unter der SIREN-Nummer 985054923, mit Sitz in 15 quai aux fleurs, 75004 Paris (nachfolgend "Maloc" oder die "Gesellschaft").
Die unter der Domain https://maloc.de zugängliche Plattform stellt einen ausschließlich B2B2C-Dienst zur Vermittlung zwischen professionellen Anbietern von Luxusfahrzeugvermietung — französische Unternehmen (SASU, SAS, SARL, Einzelunternehmer) oder französische spezialisierte Concierge-Dienste — (die Vermieter) und Privatpersonen, die diese Fahrzeuge mieten möchten (die Mieter), dar.
Maloc schließt keine Verträge mit Privatpersonen auf der Vermieterseite. Jeder Vermieter ist eine juristische Person oder ein eingetragener selbständiger Gewerbetreibender, der den in diesen Bedingungen beschriebenen erweiterten Verpflichtungen unterliegt.
Der Zugang zur und die Nutzung der Plattform implizieren die vollständige und vorbehaltlose Annahme der vorliegenden NB. Jede Person, die die Bedingungen ablehnt, ist verpflichtet, die Plattform nicht zu nutzen.
Artikel 1 — GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH
1.1. Die vorliegenden NB haben zum Gegenstand, die Bedingungen festzulegen, unter denen die Nutzer auf die Plattform Maloc zugreifen, ein Konto erstellen, Mietfahrzeuganzeigen veröffentlichen oder einsehen, Buchungen vornehmen oder erhalten, untereinander kommunizieren und sämtliche von Maloc angebotenen Dienste nutzen.
1.2. Die vorliegenden NB gelten für alle Nutzer, unabhangig davon, ob sie Vermieter (juristische Personen oder Gewerbetreibende) oder Mieter (private Verbraucher) sind, ohne Einschränkung oder Vorbehalt. Sie ergänzen die Allgemeinen Verkaufs- und Servicebedingungen (nachfolgend die "AVB") und die Datenschutzrichtlinie, die zusammen mit den vorliegenden NB den gesamten vertraglichen Rahmen bilden, der das Verhältnis zwischen Maloc und seinen Nutzern regelt.
1.3. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den vorliegenden NB und den AVB haben die AVB Vorrang in Bezug auf die finanziellen und kommerziellen Aspekte der Transaktionen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den vorliegenden NB und dem zwischen einem Vermieter und einem Mieter geschlossenen Mietvertrag hat der Mietvertrag Vorrang für die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien, im Rahmen der vorliegenden NB.
1.4. Die NB gelten ausschließlich in französischer Sprache. Im Falle einer Übersetzung in eine andere Sprache zu Informationszwecken hat die französische Fassung Vorrang.
1.5. Maloc behalt sich das Recht vor, die vorliegenden NB jederzeit zu ändern, unter den Bedingungen und gemäß den in Artikel 22 nachstehend festgelegten Modalitäten.
1.6. Anwendbarkeit des Verbraucherrechts. Die Bestimmungen dieses Dokuments, die sich auf Mieter beziehen, wurden unter Beachtung der Artikel L. 111-1, L. 212-1, L. 212-2 und L. 221-1 ff. des französischen Verbrauchergesetzbuches (Code de la consommation) verfasst. Keine Klausel erscheint auf der schwarzen oder grauen Liste missbräuchlicher Klauseln, ohne durch ein objektives vertragliches Gleichgewicht gerechtfertigt zu sein.
Artikel 2 — DEFINITIONEN
Im Sinne der vorliegenden NB werden die folgenden Begriffe wie folgt definiert:
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"Plattform": bezeichnet die Gesamtheit der von Maloc betriebenen und über die Domains maloc.de, maloc.de und deren zugehörige Subdomains zugänglichen digitalen Dienste, einschließlich Websites, mobiler Anwendungen, APIs und jedes anderen Verbreitungskanals.
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"Nutzer": bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die ein Konto auf der Plattform erstellt hat, unabhangig davon, ob sie Vermieter oder Mieter ist.
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"Vermieter" (Loueur): bezeichnet jede juristische Person (SASU, SAS, SARL, SCI oder andere Gesellschaftsform) oder jeden eingetragenen selbständigen Gewerbetreibenden (Einzelunternehmer, Einzelkaufmann), der ordnungsgemäß im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) oder im Nationalen Unternehmensregister (RNE) eingetragen ist, gewohnheitsmäßig eine Tätigkeit der Vermietung von Luxusfahrzeugen ausübt, auf der Plattform über den Bereich maloc.de registriert ist und sämtlichen von Maloc auferlegten KYC-Verifizierungspflichten genügt hat. Keine Privatperson kann sich als Vermieter registrieren.
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"Concierge-Dienst" (Conciergerie): bezeichnet jede Gesellschaft, die schriftlich von einem oder mehreren Fahrzeugeigentümern beauftragt wurde, als Bevollmächtigter die Vermietung und operative Verwaltung dieser Fahrzeuge auf der Plattform zu übernehmen. Der Concierge-Dienst übernimmt die gleichen Verpflichtungen wie der Vermieter und haftet gesamtschuldnerisch mit dem auftraggebenden Eigentümer für die auf der Plattform eingegangenen Verpflichtungen. Der Concierge-Dienst muss für jedes verwaltete Fahrzeug ein unterzeichnetes Verwaltungsmandat vorlegen.
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"Auftraggebender Eigentümer" (Propriétaire Mandant): bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Eigentümer eines Fahrzeugs ist, das einem Concierge-Dienst zur Vermietung auf der Plattform anvertraut wird. Der auftraggebende Eigentümer haftet gesamtschuldnerisch mit dem Concierge-Dienst im Falle eines Rechtsstreits in Bezug auf sein Fahrzeug.
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"Mieter" (Locataire): bezeichnet jede natürliche Person, die mindestens achtzehn (18) Jahre alt ist, auf der Plattform über die Domain maloc.de registriert ist und ein Fahrzeug bei einem Vermieter zu nicht-gewerblichen Zwecken mieten möchte.
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"Fahrzeug": bezeichnet jedes Luxusfahrzeug, das von einem Vermieter auf der Plattform zur Vermietung angeboten wird und dessen Merkmale in der entsprechenden Anzeige beschrieben sind.
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"Anzeige" (Annonce): bezeichnet die Darstellung eines Fahrzeugs, die von einem Vermieter auf der Plattform veröffentlicht wird, einschließlich Beschreibung, Fotos, Tarif, Verfügbarkeitsbedingungen und besonderer Mietbedingungen.
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"Buchung" (Reservation): bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Mieter ein Fahrzeug auswahlt, einen Mietzeitraum festlegt, die erforderliche Zahlung leistet und die Bestätigung des Vermieters erhalt, wodurch ein Mietvertrag zwischen beiden Parteien zustande kommt.
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"Mietvertrag" (Contrat de location): bezeichnet den Vertrag, der direkt zwischen dem Vermieter und dem Mieter beim Check-in geschlossen wird, dessen Standardvorlage von Maloc bereitgestellt wird und dessen Klauseln im Dokument CONTRAT-MALOC festgelegt sind.
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"Check-in": bezeichnet die Übergabe der Fahrzeugschlüssel an den Mieter, zusammen mit der kontradiktorischen Zustandsfeststellung bei Abfahrt und der elektronischen Unterzeichnung des Mietvertrags über die Plattform.
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"Check-out": bezeichnet die Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter an den Vermieter, zusammen mit der kontradiktorischen Zustandsfeststellung bei Rückgabe.
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"Konto": bezeichnet den persönlichen Bereich, den ein Nutzer auf der Plattform erstellt und der ihm nach Authentifizierung den Zugang zu den Diensten von Maloc ermöglicht.
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"Nutzerinhalte": bezeichnet alle Informationen, Daten, Texte, Fotografien, Videos, Kommentare, Bewertungen und alle sonstigen Inhalte, die von einem Nutzer auf der Plattform veröffentlicht, eingereicht oder übermittelt werden.
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"KYC" (Know Your Customer): bezeichnet den Identitats-, Compliance- und Berufseignungsprüfungsprozess, der von Maloc den Vermietern und Mietern vor jeder Kontoaktivierung, Anzeigenveröffentlichung oder ersten Buchung auferlegt wird.
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"Kaution" (Caution): bezeichnet den Betrag, der einer Vorautorisierung auf der Kreditkarte des Mieters über Stripe unterliegt und nicht belastet wird, es sei denn, sie wird gemäß den AVB und dem Mietvertrag in Anspruch genommen.
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"Provision" (Commission): bezeichnet die Vergütung, die Maloc für jede bestätigte Buchung erhalt, ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtmietpreises ohne Steuern.
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"Pro-Tarif" (Plan Pro): bezeichnet das professionelle Abonnement, das von Vermietern abgeschlossen wird, um Zugang zu allen Funktionen der Plattform im Bereich maloc.de zu erhalten.
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"Vertragsstrafe" (Clause Penale): bezeichnet die Vereinbarung, durch die die Parteien den aus einer Vertragsverletzung resultierenden Schaden pauschal bewerten, gemäß Artikel 1231-5 des französischen Zivilgesetzbuches (Code civil).
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"Rückgriffsrecht" (Action Recursoire): bezeichnet das Recht von Maloc, gegenüber dem Vermieter Erstattung aller Betrage zu verlangen, die Maloc aufgrund eines Verschuldens des Vermieters an einen Dritten zahlen musste, gemäß den Artikeln 1231-1 ff. des französischen Zivilgesetzbuches.
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"DSGVO" (RGPD): bezeichnet die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
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"LCEN": bezeichnet das französische Gesetz Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004 über das Vertrauen in die digitale Wirtschaft (Loi pour la Confiance dans l'Economie Numerique).
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"DSA": bezeichnet die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste.
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"PSD2" (DSP2): bezeichnet die Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt.
Artikel 3 — RECHTSSTELLUNG VON MALOC
3.1. Eigenschaft als Plattformbetreiber. Maloc handelt als Betreiber einer Online-Plattform im Sinne von Artikel L. 111-7 des französischen Verbrauchergesetzbuches und als Hosting-Dienstleister im Sinne von Artikel 6 I 2° der LCEN für die von Nutzern veröffentlichten Inhalte. In dieser Eigenschaft stellt Maloc die Verbindung zwischen professionellen Vermietern und Mietern her, ohne Partei der zwischen ihnen geschlossenen Mietvertrage zu sein.
3.2. Was Maloc nicht ist. Maloc ist weder Fahrzeugvermieter noch Eigentümer der auf der Plattform angebotenen Fahrzeuge, noch Versicherer, Versicherungsmakler oder Versicherungsvermittler im Sinne des französischen Versicherungsgesetzbuches (Code des assurances). Maloc garantiert weder die Qualität, Sicherheit oder Konformität der zur Vermietung angebotenen Fahrzeuge noch das Verhalten der Nutzer.
3.3. Versicherung von Maloc. Maloc schließt eine Berufshaftpflichtversicherung ab und halt diese aufrecht, die ihre eigenen Tätigkeiten als Plattformbetreiber abdeckt. Diese Versicherung deckt in keinem Fall die Fahrzeuge, Vermieter oder Mieter für deren eigene Tätigkeiten.
3.4. Hosting-Haftung. Gemäß Artikel 6 I 2° der LCEN kann die zivil- oder strafrechtliche Haftung von Maloc nicht aufgrund von Nutzerinhalten in Anspruch genommen werden, die sie speichert und hostet, sofern sie keine tatsächliche Kenntnis von der rechtswidrigen Tätigkeit hatte und nach Kenntniserlangung unverzüglich gehandelt hat, um den betreffenden Inhalt zu entfernen oder unzugänglich zu machen.
3.5. Fairness und Transparenz. Gemäß Artikel L. 111-7 des französischen Verbrauchergesetzbuches verpflichtet sich Maloc, den Nutzern faire, klare und transparente Informationen über die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Plattform, die Methoden der Referenzierung und Einstufung der Anzeigen, die Eigenschaft des Inserenten (Gewerbetreibender) und das Bestehen etwaiger Geschäftsbeziehungen, die die Reihenfolge der Ergebnisdarstellung beeinflussen können, bereitzustellen.
3.6. DSA-Verordnung. Als Online-Vermittlungsplattform unterliegt Maloc den Verpflichtungen der Verordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste (DSA), insbesondere den Artikeln 11 bis 16 über Transparenz, Meldemechanismen und Beschwerdebehandlung sowie den Artikeln 22 bis 25 über den Nutzerschutz.
3.7. Regressanspruche gegen Vermieter. Aufgrund der ausschließlich gewerblichen Natur der Vermieter (juristische Personen oder eingetragene Gewerbetreibende) stehen Maloc ihnen gegenüber sämtliche Rechtsmittel des allgemeinen Rechts zur Verfügung, insbesondere: vertragliche Haftungsklagen (Art. 1231-1 Code civil), Rückgriffsrecht, Inanspruchnahme vertraglicher Garantien und Mahnverfahren. Gewerbliche Vermieter sind über ihren Kbis-Auszug, ihre SIRET-Nummer, die Identitat ihres gesetzlichen Vertreters und ihre Versicherungsbescheinigungen identifizierbar, die sämtlich von Maloc aufbewahrt werden.
Artikel 4 — ZUGANG ZUR PLATTFORM
4.1. Verfügbarkeit. Maloc bemüht sich, die Verfügbarkeit der Plattform vierundzwanzig Stunden am Tag, sieben Tage die Woche sicherzustellen. Maloc garantiert jedoch keine kontinuierliche und ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform und behalt sich das Recht vor, Wartungs-, Aktualisierungs- oder Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen, die zu vorübergehenden Unterbrechungen führen können.
4.2. Technische Voraussetzungen. Der Zugang zur Plattform erfordert eine Internetverbindung und einen Browser oder eine mobile Anwendung, die mit den von Maloc verwendeten Technologien kompatibel sind. Die Internetverbindungskosten gehen ausschließlich zu Lasten des Nutzers.
4.3. Zugangssicherheit. Der Nutzer ist für die Sicherheit seiner Anmeldedaten verantwortlich. Jeder Zugang zur Plattform mittels seiner Anmeldedaten gilt als vom Nutzer selbst vorgenommen. Im Falle von Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung seiner Anmeldedaten muss der Nutzer Maloc unverzüglich unter contact@maloc.life informieren. Maloc behalt sich das Recht vor, jedes Konto bei Verdacht auf unbefugten Zugang sofort zu sperren.
4.4. Sperrung wegen Betrugs. Maloc behalt sich das Recht vor, den Zugang zur Plattform ohne Vorankündigung zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf Betrug, Identitatsdiebstahl, Geldwasche oder eine andere rechtswidrige Tätigkeit besteht. Die Sperrung wird dem Nutzer nachtraglich mitgeteilt, es sei denn, die Mitteilung selbst könnte eine laufende Ermittlung gefährden.
Artikel 5 — REGISTRIERUNG UND KONTOERSTELLUNG
5.1. Allgemeine Registrierungsbedingungen. Um sich auf der Plattform zu registrieren, muss der Nutzer:
- a) Für Mieter: eine natürliche Person sein, die mindestens achtzehn (18) Jahre alt ist;
- b) Für Vermieter: eine juristische Person sein, die ordnungsgemäß im RCS oder RNE eingetragen ist, oder ein eingetragener selbständiger Gewerbetreibender;
- c) Für Vermieter über eine gültige berufliche E-Mail-Adresse verfügen, für Mieter über eine gültige persönliche E-Mail-Adresse;
- d) Genaue, vollständige und aktuelle Angaben machen;
- e) Die vorliegenden NB, die AVB und die Datenschutzrichtlinie von Maloc in ihrer Gesamtheit akzeptieren.
5.2. OTP-Verifizierung für Mieter. Die Registrierung eines Mieters unterliegt der Verifizierung der Mobiltelefonnummer und/oder der E-Mail-Adresse durch ein Einmalpasswort (OTP — One Time Password), das von Maloc gesendet wird.
5.3. Einzigartigkeit des Kontos. Jeder Nutzer darf nur ein einziges Konto auf der Plattform besitzen. Die Erstellung mehrerer Konten, insbesondere zur Umgehung einer Sperrung oder eines Ausschlusses, stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die vorliegenden NB dar und kann zur Löschung aller betroffenen Konten und zur Meldung an die zuständigen Behörden führen.
5.4. Tatsächliche Identitat und juristische Personen. Vermieter verpflichten sich, sich unter ihrer offiziellen Firma zu registrieren und einen ordnungsgemäß bevollmächtigten gesetzlichen Vertreter zu benennen. Die Angabe falscher Identitatsangaben stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die vorliegenden NB dar und kann eine Straftat darstellen (Urkundenfalschung — Art. 441-1 des französischen Strafgesetzbuches).
5.5. Aktualisierung der Angaben. Der Nutzer verpflichtet sich, die Angaben seines Kontos auf dem neuesten Stand zu halten. Der Vermieter ist verpflichtet, Maloc über jede Änderung, die seine rechtliche, geschäftliche oder versicherungstechnische Situation betrifft, innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab der Änderung zu benachrichtigen. Jede Nichteinhaltung dieser Verpflichtung begründet die vertragliche Haftung des Vermieters.
Artikel 6 — IDENTITATSVERIFIZIERUNG UND KYC-VERFAHREN
6.1. Verifizierung der Mieter. Vor jeder ersten Buchung muss der Mieter vorlegen:
- a) Eine Kopie eines gültigen Führerscheins, der seit mindestens zwei (2) Jahren ausgestellt ist;
- b) Eine Kopie eines amtlichen Identitatsausweises (Personalausweis oder Reisepass);
- c) Die Bestätigung seiner Mobiltelefonnummer per OTP.
6.2. Fahrbedingungen. Um zur Anmietung eines Fahrzeugs auf der Plattform berechtigt zu sein, muss der Mieter mindestens einundzwanzig (21) Jahre alt sein und einen seit mindestens zwei (2) Jahren gültigen Führerschein besitzen. Diese Bedingungen sind kumulativ. Vermieter können in ihren Anzeigen zusatzliche Bedingungen festlegen.
6.3. Erweitertes KYC-Verfahren für Vermieter und Concierge-Dienste. Die Aktivierung des Kontos eines Vermieters oder Concierge-Dienstes auf der Plattform setzt den erfolgreichen Abschluss eines umfassenden KYC-Verfahrens voraus, das die Übermittlung und Verifizierung der folgenden Unterlagen umfasst:
Für alle Vermieter obligatorische Dokumente:
- a) Kbis-Auszug, der nicht alter als drei (3) Monate ist, als Nachweis der Eintragung im RCS, oder für Einzelunternehmer ein Auszug aus dem Nationalen Unternehmensregister, der nicht alter als drei (3) Monate ist;
- b) Gültige SIRET-Nummer, die der Fahrzeugvermietungstätigkeit entspricht;
- c) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (innergemeinschaftlich), außer für nicht umsatzsteuerpflichtige Einzelunternehmer (in diesem Fall Nachweis der Nichtveranlagung);
- d) Gültige Berufshaftpflichtversicherungsbescheinigung (RC Pro), die die Fahrzeugvermietungstätigkeit abdeckt;
- e) Flottenversicherungsbescheinigung, die jedes zur entgeltlichen Vermietung an Dritte angebotene Fahrzeug abdeckt, jahrlich zu erneuern;
- f) Amtlicher Identitatsausweis des gesetzlichen Vertreters (Personalausweis oder Reisepass, Vorder- und Rückseite);
- g) Berufliche Bankverbindung (RIB) auf den Namen der Gesellschaft für die Auszahlung der Mieteinnahmen;
- h) Nachweis der Geschäftsadresse (Sitz der Gesellschaft), nicht alter als drei (3) Monate.
Zusatzliche obligatorische Dokumente für Concierge-Dienste:
- i) Verwaltungsmandat, unterzeichnet vom auftraggebenden Eigentümer für jedes verwaltete Fahrzeug, mit Angabe der Genehmigung zur entgeltlichen Vermietung an Dritte;
- j) Kontaktdaten des auftraggebenden Eigentümers (Nachname, Vorname oder Firma, Adresse, Kontakt) für jedes verwaltete Fahrzeug.
6.4. Verifizierung über Stripe Connect. Im Rahmen der Nutzung von Stripe Connect für Zahlungen unterliegen die Vermieter dem Identitätsverifizierungsverfahren von Stripe, das den Verpflichtungen zur Bekampfung von Geldwasche und Terrorismusfinanzierung (AML/CTF) gemäß der Richtlinie (EU) 2015/849 (AMLD5) und deren Durchführungsbestimmungen entspricht.
6.5. Ablehnung oder Aussetzung der Verifizierung. Maloc behalt sich das Recht vor, die Kontoaktivierung abzulehnen oder ein bestehendes Konto auszusetzen, wenn die Identitatsverifizierung ungenaue oder unvollständige Informationen oder begründeten Betrugsverdacht ergibt. Der betroffene Nutzer wird per E-Mail benachrichtigt und hat die Möglichkeit, innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ergänzende Unterlagen vorzulegen.
6.6. KYC-Erneuerung. Der Vermieter verpflichtet sich, sein KYC jahrlich oder bei Ablauf eines eingereichten Dokuments (Versicherungsbescheinigung, Kbis-Auszug) zu erneuern. Die Nichterneuerung innerhalb der vorgegebenen Frist führt zur automatischen Aussetzung der Anzeigen des Vermieters bis zur Regularisierung.
Artikel 7 — BERUFLICHER STATUS DES VERMIETERS UND ERWEITERTE PFLICHTEN
7.1. Anerkennung des beruflichen Status
Der Vermieter erkennt ausdrücklich an, in gewerblicher Eigenschaft im Sinne des einleitenden Artikels des französischen Verbrauchergesetzbuches zu handeln. In dieser Eigenschaft:
- Geniesst er keinen Verbraucherschutz in seinen Beziehungen zu Maloc;
- Unterliegt er den in diesem Artikel 7 beschriebenen erweiterten Pflichten;
- Tragt er die volle Verantwortung für seine Vermietungstätigkeit und seine Mitarbeiter.
7.2. Genauigkeit und Vollständigkeit der Anzeigen
Der Vermieter verpflichtet sich, genaue, vollständige, wahrheitsgemäße und aktuelle Anzeigen zu veröffentlichen, die insbesondere Folgendes umfassen:
- a) Aktuelle und repräsentative Fotos des Fahrzeugs, die seinen tatsächlichen Zustand wahrheitsgetreu wiedergeben;
- b) Eine genaue Beschreibung des Fahrzeugs (Marke, Modell, Baujahr, Kilometerstand, Ausstattung);
- c) Die Miettarife (Preis/Tag, Preis/Woche, zusatzliche Kilometerkosten);
- d) Die Höhe der verlangten Kaution;
- e) Besondere Mietbedingungen (Mindestalter, Nutzungsbeschränkungen, genehmigtes Gebiet);
- f) Etwaige bereits vorhandene Schaden am Fahrzeug.
7.3. Doppelte Versicherungspflicht (RC Pro + Flotte)
7.3.1. Der Vermieter verpflichtet sich, jederzeit zwei Arten von Pflichtversicherungen aufrechtzuerhalten:
a) Berufshaftpflichtversicherung (RC Pro), die die gesamte Fahrzeugvermietungstätigkeit abdeckt, einschließlich der Schäden, die Dritten im Rahmen dieser Tätigkeit zugefügt werden;
b) Flottenversicherung oder Vollkaskoversicherung je Fahrzeug, die ausdrücklich die entgeltliche Überlassung des Fahrzeugs an Dritte abdeckt, gemäß den Artikeln L. 211-1 ff. des französischen Versicherungsgesetzbuches (Code des assurances). Diese Versicherung muss mindestens abdecken:
- Schaden, die Dritten zugefügt werden (gesetzliche Haftpflicht);
- Materielle Schaden am Fahrzeug;
- Diebstahl des Fahrzeugs.
7.3.2. Die Versicherungsbescheinigungen müssen im Bereich maloc.de hochgeladen und ständig auf dem neuesten Stand gehalten werden. Der Ablauf einer Bescheinigung ohne Erneuerung führt zur automatischen Aussetzung aller Anzeigen des Vermieters.
7.3.3. Der Vermieter gewährleistet, dass seine Versicherungen in Kraft sind und jede über die Plattform durchgeführte Vermietung tatsächlich abdecken. Andernfalls haftet der Vermieter vollständig und uneingeschränkt gegenüber dem Mieter und Maloc.
7.4. Fahrzeugwartung und Konformität
Der Vermieter verpflichtet sich, das Fahrzeug in einem den geltenden Straßenverkehrssicherheitsnormen entsprechenden Zustand zu halten, mit einer aktuellen Hauptuntersuchung und in betriebsfähigem Zustand. Er verpflichtet sich, kein Fahrzeug mit einem mechanischen oder sicherheitsrelevanten Mangel zur Vermietung anzubieten, der das Leben des Mieters oder Dritter gefährden könnte.
7.5. Verfügbarkeit und Kalenderverwaltung
Der Vermieter verpflichtet sich, seinen Verfügbarkeitskalender auf dem neuesten Stand zu halten und keine Buchung für ein nicht verfügbares Fahrzeug anzunehmen. Die Stornierung einer bestätigten Buchung durch den Vermieter setzt ihn den in Artikel 7.9 und den AVB vorgesehenen Strafen aus.
7.6. Fahrzeugübergabe
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter das Fahrzeug im in der Anzeige beschriebenen Zustand zu übergeben, sauber, mit dem angegebenen Kraftstoffstand, zusammen mit sämtlichen Bordpapieren (Fahrzeugschein, Versicherungsbescheinigung) und den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsausrustungen.
7.7. Mitteilungspflicht bei Änderung der Verhältnisse
Der Vermieter ist verpflichtet, Maloc innerhalb von fünfzehn (15) Tagen über jede Änderung zu informieren, die betrifft:
- a) Die Firma, die Adresse des Sitzes oder die Rechtsform der Gesellschaft;
- b) Die Identitat oder die Kontaktdaten des gesetzlichen Vertreters;
- c) Die SIRET-Nummer oder die Eintragung im RCS;
- d) Die Versicherungen (Versichererwechsel, Änderung des Versicherungsschutzes, Kündigung);
- e) Die gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Situation der Gesellschaft oder ihres Geschäftsführers;
- f) Die Einstellung oder Aussetzung der Vermietungstätigkeit.
Jede Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann zur sofortigen Kontosperrung führen und begründet die vertragliche Haftung des Vermieters in Höhe der Maloc oder den Mietern entstandenen Schaden.
7.8. Garantie- und Freistellungsklausel zugunsten von Maloc
7.8.1. Allgemeine Garantie. Der Vermieter stellt Maloc frei von sämtlichen Rückgriffen, Klagen, Anspruchen, Verurteilungen oder Kosten (einschließlich Anwaltshonorar), die sich ergeben aus:
- a) Einem Fahrzeugmangel, einem versteckten Mangel oder einem bei der Zustandsfeststellung beim Check-in nicht gemeldeten sichtbaren Mangel;
- b) Einem Versicherungsmangel oder einer unzureichenden Versicherungsdeckung;
- c) Ungenauen oder irreführenden Angaben in der Anzeige;
- d) Einem Verstoß des Vermieters oder seiner Mitarbeiter gegen ihre gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen;
- e) Einem Verschulden des Vermieters bei der Verwaltung der Vermietung oder der Rückgabe des Fahrzeugs.
7.8.2. Rückgriffsrecht. Wird Maloc von einem zuständigen Gericht verurteilt oder gezwungen, infolge eines Verschuldens, einer Pflichtverletzung oder Fahrlässigkeit des Vermieters eine Summe an einen Dritten (Mieter oder andere) zu zahlen, steht Maloc ein vollständiges Rückgriffsrecht gegen den Vermieter zu, einschließlich der Erstattung der gezahlten Betrage, der Verfahrenskosten und der aufgewendeten Anwaltshonorar, gemäß den Artikeln 1231-1 ff. und 1303 ff. des französischen Zivilgesetzbuches.
7.8.3. Inanspruchnahme der Garantie. Die Garantie wird durch einfache schriftliche Mitteilung an den Vermieter in Anspruch genommen, zusammen mit den Belegen für den von Maloc erlittenen Schaden. Der Vermieter hat fünfzehn (15) Tage Zeit, die Inanspruchnahme der Garantie per Einschreiben mit Rückschein an den Sitz von Maloc anzufechten.
7.9. Vertragsstrafe bei verspäteter Stornierung durch den Vermieter
7.9.1. Im Falle der Stornierung einer bestätigten Buchung durch den Vermieter:
- a) Wird dem Mieter der Mietpreis und die Servicegebühren vollständig erstattet;
- b) Zahlt der Vermieter dem Mieter eine pauschale Entschädigung in Höhe von fünfzehn Prozent (15 %) des Gesamtbuchungspreises als Vertragsstrafe, gemäß Artikel 1231-5 des französischen Zivilgesetzbuches, zum Ausgleich des erlittenen Schadens (Vergnügungsschaden, Notwendigkeit, ein Ersatzfahrzeug zu finden usw.);
- c) Maloc kann diese Entschädigung mit künftigen Zahlungen an den Vermieter verrechnen oder die direkte Zahlung innerhalb von acht (8) Tagen verlangen.
7.9.2. Das Gericht kann gemäß Artikel 1231-5 Absatz 2 des französischen Zivilgesetzbuches diese Strafe herabsetzen oder erhöhen, wenn sie offensichtlich übermäßig oder lächerlich gering ist.
7.10. Gesamtschuldnerische finanzielle Haftung für Verschulden der Mitarbeiter
Der Vermieter haftet gesamtschuldnerisch und persönlich für Schäden, die von seinen Mitarbeitern, Beauftragten, Bevollmächtigten oder Subunternehmern im Rahmen der Übergabe oder Entgegennahme des Fahrzeugs verursacht werden, gemäß Artikel 1242 des französischen Zivilgesetzbuches. Diese Haftung besteht insbesondere bei Schäden, die während des Transports des Fahrzeugs zum Mieter, bei der Schlüsselübergabe oder bei einem von einem Mitarbeiter des Vermieters durchgeführten Check-in verursacht werden.
7.11. Ehrlichkeit und Transparenz
Der Vermieter verpflichtet sich, die Mieter nicht über die Art, die Merkmale oder den Zustand des Fahrzeugs in die Irre zu führen, keine in der Anzeige nicht genannten zusatzlichen Kosten zu verbergen und keinen Druck auf Mieter auszuüben, um positive Bewertungen zu erhalten.
7.12. Steuerliche und sozialrechtliche Konformität
Der Vermieter ist allein verantwortlich für sämtliche steuerlichen (Umsatzsteuer, Ertragsteuer, CFE, CVAE) und sozialrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus seinen Mieteinnahmen ergeben. Maloc übermittelt die erforderlichen Daten gemäß ihren gesetzlichen Verpflichtungen an die Steuerbehörden, insbesondere gemäß der Richtlinie (EU) 2021/514 (DAC7), umgesetzt in Artikel 1649 ter A ff. des französischen Steuergesetzbuches (Code general des impots).
7.13. Besondere Pflichten für Concierge-Dienste
7.13.1. Der Concierge-Dienst handelt als Bevollmächtigter des auftraggebenden Eigentümers und übernimmt gesamtschuldnerisch mit diesem sämtliche in diesem Artikel 7 vorgesehenen Verpflichtungen.
7.13.2. Der Concierge-Dienst muss Maloc für jedes verwaltete Fahrzeug ein vom auftraggebenden Eigentümer unterzeichnetes Verwaltungsmandat vorlegen, das Folgendes festlegt:
- Die ausdrückliche Genehmigung zur entgeltlichen Vermietung an Dritte;
- Die Dauer des Mandats;
- Die dem Concierge-Dienst erteilten Vollmachten (Preisfestsetzung, Annahme von Buchungen, Unterzeichnung des Mietvertrags).
7.13.3. Im Falle eines Rechtsstreits zwischen einem Mieter und dem Concierge-Dienst in Bezug auf ein von ihm verwaltetes Fahrzeug ist Maloc berechtigt, gesamtschuldnerisch gegen den Concierge-Dienst und den auftraggebenden Eigentümer vorzugehen, sofern der Rechtsstreit mit dem diesem gehörenden Fahrzeug zusammenhängt.
7.13.4. Der Concierge-Dienst verpflichtet sich, den Versicherungsschutz der verwalteten Fahrzeuge aufrechtzuerhalten und auf erste Anforderung von Maloc die Gültigkeit der Versicherungen nachzuweisen, die jedes verwaltete Fahrzeug abdecken.
Artikel 8 — PFLICHTEN DER MIETER
8.1. Sorgfaltiger Umgang mit dem Fahrzeug. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu nutzen, unter strikter Einhaltung seiner bestimmungsgemäßen Verwendung und der Straßenverkehrsordnung.
8.2. Gültiger Führerschein. Der Mieter gewährleistet, während der gesamten Mietdauer im Besitz eines gültigen Führerscheins der dem gemieteten Fahrzeug entsprechenden Klasse zu sein, der seit mindestens zwei (2) Jahren ausgestellt ist.
8.3. Rückgabe des Fahrzeugs. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vereinbarten Datum, zur vereinbarten Uhrzeit und am vereinbarten Ort in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es gemäß dem Zustandsprotokoll beim Check-in erhalten hat, mit dem ursprunglichen Kraftstoffstand.
8.4. Meldung von Vorfallen. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter und Maloc unverzüglich jeden Unfall, Diebstahl, Schaden oder Vorfall zu melden, der während der Mietzeit am Fahrzeug eingetreten ist, und in jedem Fall innerhalb von maximal vierundzwanzig (24) Stunden nach dem Ereignis.
8.5. Fahrpflichten. Dem Mieter ist es untersagt:
- a) Unter dem Einfluss von Alkohol, Betaubungsmitteln oder anderen die Fahrfähigkeit beeinträchtigenden Substanzen zu fahren;
- b) Einer vom Vermieter nicht gemeldeten und nicht genehmigten Person das Fahren des Fahrzeugs zu gestatten;
- c) Das Fahrzeug unterzuvermieten oder dessen Nutzung entgeltlich oder unentgeltlich einem Dritten zu überlassen;
- d) Das Fahrzeug für nicht genehmigte gewerbliche Zwecke zu nutzen (Mietwagen mit Fahrer, Lieferdienst usw.);
- e) Das Fahrzeug ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters über die Plattform außerhalb des in der Anzeige genannten genehmigten Gebiets zu verbringen;
- f) Das Fahrzeug für Wettbewerbe, Geschwindigkeitsprüfungen oder sportliche Nutzung einzusetzen.
8.6. Zahlung von Bußgeldern. Der Mieter ist allein verantwortlich für Bußgelder, Verwarnungen und Verkehrsverstöße, die während der Mietdauer begangen werden.
8.7. Umgehungsverbot. Dem Mieter ist es untersagt, das Zahlungssystem der Plattform für über Maloc initiierte Vermietungen zu umgehen.
8.8. Vorvertragliche Information. Gemäß Artikel L. 111-1 des französischen Verbrauchergesetzbuches stellt Maloc dem Mieter vor jeder Buchungsbestätigung vollständige vorvertragliche Informationen über die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung (Fahrzeug, Daten, Mietbedingungen, Gesamtpreis inkl. Steuern, Kaution, Stornierungsbedingungen, Kontaktdaten des gewerblichen Vermieters) zur Verfügung.
Artikel 9 — BEWERTUNGSSYSTEM
9.1. Gegenseitige Bewertung. Nach Abschluss jeder Vermietung können der Vermieter und der Mieter einander eine Bewertung auf einer Skala von fünf (5) und einen Kommentar über die Plattform hinterlassen. Die Bewertung ist gegenseitig: Die Bewertung des Vermieters wird erst nach Abgabe der Bewertung durch den Mieter veröffentlicht oder nach Ablauf einer Frist von vierzehn (14) Tagen nach dem Check-out.
9.2. Verifizierte Bewertungen. Gemäß Artikel L. 111-7-2 des französischen Verbrauchergesetzbuches in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2161 (Omnibus) sind alle auf der Plattform veröffentlichten Bewertungen an eine verifizierte Vermietung gebunden. Nur Nutzer, die tatsächlich eine Vermietung durchgeführt haben, können eine Bewertung abgeben. Das Veröffentlichungsdatum und der entsprechende Mietzeitraum werden angegeben.
9.3. Inhalt der Bewertungen. Bewertungen müssen in gutem Glauben verfasst sein und dürfen nicht enthalten:
- a) Verleumderische, beleidigende, rassistische, diskriminierende oder die Menschenwürde verletzende Äußerungen;
- b) Persönlich identifizierbare Informationen über die andere Partei;
- c) Werbeinhalte, Hyperlinks oder Reklame;
- d) Offensichtlich falsche oder schädigungsabsichtliche Informationen.
9.4. Moderation. Maloc behalt sich das Recht vor, jede Bewertung zu entfernen, die nicht den Bedingungen von Artikel 9.3 entspricht, nach Benachrichtigung des betroffenen Nutzers.
9.5. Recht auf Erwiderung. Jeder Nutzer, der eine Bewertung erhalten hat, kann innerhalb von dreißig (30) Tagen nach deren Veröffentlichung öffentlich darauf antworten.
9.6. Frist für Bewertungsbeschwerden. Jeder Nutzer, der der Ansicht ist, dass eine Bewertung gegen die vorliegenden NB verstößt, kann diese innerhalb von sechzig (60) Tagen nach ihrer Veröffentlichung bei Maloc melden. Diese Frist wurde festgelegt, um dem Nutzer die wirksame Ausübung seines Anfechtungsrechts zu ermöglichen, ohne dass die Frist so kurz ist, dass sie eine missbräuchliche Klausel darstellt.
9.7. Auswirkungen auf das Konto. Eine unzureichende Durchschnittsbewertung oder ein Verhalten, das gegen die vorliegenden NB verstößt, kann zu den in Artikel 16 der vorliegenden NB vorgesehenen Maßnahmen führen.
Artikel 10 — VON NUTZERN ERSTELLTE INHALTE
10.1. Verantwortung für Inhalte. Der Nutzer ist allein verantwortlich für die Nutzerinhalte, die er auf der Plattform veröffentlicht.
10.2. An Maloc erteilte Lizenz. Mit der Veröffentlichung von Nutzerinhalten erteilt der Nutzer Maloc eine nicht-exklusive, weltweite, unentgeltliche, unterlizenzierbare und an mit Maloc verbundene Dritte übertragbare Lizenz, ausschließlich für folgende Zwecke:
- a) Den Betrieb der Plattform und die Erbringung der Dienste von Maloc;
- b) Die Werbung für die Plattform;
- c) Die Verbesserung der Dienste.
10.3. Dauer der Lizenz. Die Lizenz endet mit der Löschung des Nutzerinhalts oder der Schließung des Kontos, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
10.4. Gewährleistungen des Nutzers. Der Nutzer gewährleistet gegenüber Maloc, dass seine Nutzerinhalte nicht die Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltende Gesetze verstoßen.
10.5. Meldung rechtswidriger Inhalte. Gemäß Artikel 16 des DSA und Artikel 6 I 5° der LCEN kann jeder Nutzer oder Dritte rechtswidrige Nutzerinhalte über die Meldefunktion der Plattform oder per E-Mail an contact@maloc.life melden. Maloc bearbeitet Meldungen unverzüglich.
10.6. Verbotene Inhalte. Es ist strengstens verboten, auf der Plattform Inhalte zu veröffentlichen, die Rechte Dritter verletzen, die Privatsphare verletzen, zu Diskriminierung oder Hass aufstacheln, Schadsoftware enthalten oder irreführende kommerzielle Informationen beinhalten.
Artikel 11 — GEISTIGES EIGENTUM VON MALOC
11.1. Eigentum an Rechten. Die Plattform, ihre Architektur, ihr Design, ihre Funktionen, ihr Quellcode, ihre Datenbanken, ihre Marken, Logos und Firmenbezeichnungen sind ausschließliches Eigentum von Maloc oder ihrer Lizenzgeber. Sie sind durch das Urheberrecht (Artikel L. 111-1 ff. des französischen Gesetzes über das geistige Eigentum) und das Markenrecht (Artikel L. 711-1 ff. desselben Gesetzes) geschützt.
11.2. Nutzungslizenz für Nutzer. Maloc gewährt dem Nutzer eine persönliche, nicht-exklusive, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Plattform, die ausschließlich auf die Dienste gemäß den vorliegenden NB beschränkt ist.
11.3. Verbote. Es ist strengstens verboten, die Plattform ganz oder teilweise ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Maloc zu vervielfaltigen, zu kopieren, zu verbreiten, zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Die Datenextraktion (Scraping) ist ausdrücklich verboten.
Artikel 12 — NACHRICHTENSYSTEM UND KOMMUNIKATION
12.1. Integriertes Nachrichtensystem. Die Plattform stellt den Nutzern einen internen Nachrichtendienst zur Verfügung, um den Austausch zwischen Vermietern und Mietern im Rahmen von Buchungen zu erleichtern.
12.2. Zweck der Kommunikation. Die Kommunikation über den internen Nachrichtendienst muss auf den für die Vorbereitung und Durchführung der Vermietung strikt notwendigen Austausch beschränkt sein.
12.3. Verbote im Nachrichtensystem. Es ist verboten, den internen Nachrichtendienst zu nutzen, um Transaktionen außerhalb der Plattform vorzuschlagen, Informationen zur Umgehung des Zahlungssystems zu übermitteln, unaufgeforderte Werbebotschaften zu versenden oder einen anderen Nutzer zu belastigen.
12.4. Aufbewahrung der Nachrichten. Maloc bewahrt die über den internen Nachrichtendienst ausgetauschten Nachrichten gemäß der Datenschutzrichtlinie auf. Diese Nachrichten können im Streitfall als Beweismittel verwendet werden und sind den Justizbehörden auf Anforderung zugänglich.
Artikel 13 — ABWERBUNGSVERBOTSKLAUSEL
13.1. Verbot der Plattformumgehung. Es ist dem Vermieter und dem Mieter ausdrücklich verboten, unmittelbar untereinander, ohne Nutzung der Plattform Maloc und ihres Zahlungssystems, eine Miettransaktion abzuschließen, die ein auf der Plattform präsentiertes Fahrzeug betrifft oder Parteien umfasst, die über die Plattform miteinander in Kontakt getreten sind.
13.2. Dauer des Verbots. Dieses Verbot gilt während der gesamten Nutzungsdauer der Plattform und für einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten ab der letzten Vermittlung zwischen dem Vermieter und dem Mieter über die Plattform.
13.3. Vertragsstrafe für Abwerbung. Jeder Verstoß gegen das in diesem Artikel vorgesehene Verbot verpflichtet den Zuwiderhandelnden zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des Dreifachen (3-fachen) der Provision, die Maloc für die betreffende Transaktion geschuldet worden ware, mit einem Mindestbetrag von fünfhundert (500) Euro pro festgestellter Transaktion, gemäß Artikel 1231-5 des französischen Zivilgesetzbuches. Diese Vertragsstrafe schließt den Anspruch auf Ersatz weiterer Schaden nicht aus.
13.4. Nachweis des Verstoßes. Maloc kann den Verstoß mit allen Mitteln nachweisen, insbesondere durch Austausche im internen Nachrichtensystem, Buchungsdaten oder jedes andere übereinstimmende Indiz.
Artikel 14 — EINBEHALTUNG VON GELDERN UND TREUHANDVERWAHRUNG
14.1. Vorsorgliches Einbehaltungsrecht. Im Falle eines erklärten Rechtsstreits zwischen einem Vermieter und einem Mieter behalt sich Maloc das Recht vor, die der streitigen Transaktion entsprechenden Gelder (Mietpreis, Servicegebühren, Kaution) vorläufig über Stripe treuhiinderisch einzubehalten, bis der Rechtsstreit beigelegt ist. Diese vorsorgliche Maßnahme stellt keine Sanktion dar, sondern dient dem Schutz der Interessen der Parteien.
14.2. Dauer der Treuhandverwahrung. Die Treuhandverwahrung endet nach Abschluss des internen Mediationsverfahrens oder nach Beendigung des Rechtsstreits durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung.
14.3. Einbehaltungsrecht von Maloc. Maloc hat ein Einbehaltungsrecht an den dem Vermieter geschuldeten Geldern im Falle eines nachgewiesenen Verstoßes des Vermieters gegen seine vertraglichen Verpflichtungen (fehlende Versicherung, nicht entschädigte Schaden des Mieters, schuldhafte Stornierung, Vertragsstrafe für Abwerbung). Dieses Einbehaltungsrecht wird im Rahmen des festgestellten Schadens ausgeübt.
14.4. Auszahlung nach Beilegung. Nach Abschluss des Streitbeilegungsverfahrens werden die Gelder an die Partei ausgezahlt, zu deren Gunsten die Entscheidung ergangen ist, nach Abzug der aufgrund von Vertragsstrafen oder geschuldeten Entschädigungen einbehaltenen Betrage.
Artikel 15 — BEWEISVEREINBARUNG
15.1. Der Nutzer erkennt an und akzeptiert, dass die Informationssysteme von Maloc das zwischen den Parteien vereinbarte Beweismittel darstellen, gemäß Artikel 1366 des französischen Zivilgesetzbuches.
15.2. Die folgenden Elemente gelten bis zum Beweis des Gegenteils durch den Nutzer als zuverlässig und beweiskräftig:
- a) Server-Logs und Systemaufzeichnungen von Maloc;
- b) Automatische Zeitstempel (UTC) von Ereignissen auf der Plattform;
- c) GPS-Daten und Geolokalisierungs-Metadaten, die den Fotos der Zustandsfeststellung zugeordnet sind;
- d) Fotos des Check-ins und des Check-outs, die über die Maloc-Anwendung erstellt wurden, automatisch mit Zeitstempel und Geolokalisierung versehen;
- e) Elektronische Buchungsbestätigungen, Transaktions-E-Mails und Push-Benachrichtigungen, die von Maloc versendet werden;
- f) Nachrichten, die über den internen Nachrichtendienst der Plattform ausgetauscht werden;
- g) Elektronische Signaturen, die auf Dokumenten über die Plattform angebracht werden.
15.3. Die elektronische Signatur der über die Plattform erstellten Dokumente, insbesondere des Mietvertrags, hat denselben rechtlichen Wert wie eine handschriftliche Unterschrift, gemäß Artikel 1367 des französischen Zivilgesetzbuches und der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS).
15.4. Der Nutzer erkennt an, dass über die Plattform übermittelte E-Mails Schriftstücke im Sinne von Artikel 1369 des französischen Zivilgesetzbuches darstellen.
Artikel 16 — SANKTIONEN
16.1. Verwarnung. Im Falle eines ersten geringfügigen Verstoßes kann Maloc dem Nutzer per E-Mail eine Verwarnung erteilen, in der die Art des Verstoßes angegeben und der Nutzer aufgefordert wird, diesen innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden zu beheben.
16.2. Vorübergehende Sperrung. Im Falle eines Verstoßes gegen die vorliegenden NB oder die AVB, eines schwerwiegenden Fehlverhaltens, missbräuchlichen Verhaltens oder Betrugsverdachts kann Maloc das Konto des Nutzers vorübergehend sperren. Die Sperrung wird per E-Mail unter Angabe der Grunde mitgeteilt.
16.3. Sofortige Kündigung des Vermieterkontos. Ohne Vorankündigung oder Entschädigung kann Maloc das Konto eines Vermieters in folgenden Fallen sofort kündigen:
- a) Löschung aus dem RCS oder erklärte Geschäftseinstellung;
- b) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Schutzverfahren, Sanierungsverfahren, Liquidationsverfahren);
- c) Fehlende Versicherung: Ablauf der Versicherungsbescheinigungen ohne Erneuerung innerhalb von acht (8) Tagen;
- d) Rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung des gesetzlichen Vertreters wegen einer Straftat im Zusammenhang mit der Vermietungstätigkeit oder die die geschäftliche Ehrlichkeit beeinträchtigt;
- e) Schwerwiegender und wiederholter Verstoß gegen die in den vorliegenden NB vorgesehenen Verpflichtungen;
- f) Nachgewiesener Identitatsbetrug oder Vorlage gefälschter Dokumente.
16.4. Dauerhafter Ausschluss von Mietern. Situationen, die einen dauerhaften Ausschluss rechtfertigen, umfassen insbesondere:
- a) Identitatsbetrug oder Vorlage gefälschter Dokumente;
- b) Veröffentlichung falscher Bewertungen;
- c) Wiederholte Umgehung des Zahlungssystems;
- d) Gewalt oder Belastigung gegenüber anderen Nutzern;
- e) Anerkanntes Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss;
- f) Nichtrückgabe des Fahrzeugs oder Unterschlagung.
16.5. Meldung an die Behörden. Maloc behalt sich das Recht vor, den zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörden jedes Verhalten zu melden, das eine Straftat darstellen könnte, gemäß Artikel 40 der französischen Strafprozessordnung (Code de procedure penale) und Artikel 6 I 7° der LCEN.
16.6. Internes Widerspruchsrecht. Gemäß Artikel 17 der DSA-Verordnung kann jeder Nutzer, der Gegenstand einer Sperr- oder Ausschlussmaßnahme ist, diese Entscheidung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Mitteilung anfechten, indem er eine begründete E-Mail an contact@maloc.life sendet. Maloc prüft den Widerspruch und teilt ihre Entscheidung innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen mit.
16.7. Vorsorgliche Maßnahmen. In dringenden Fallen, insbesondere wenn ein Nutzer eine unmittelbare Gefahr für andere Nutzer oder die Sicherheit von Personen darstellt, kann Maloc unverzüglich vorsorgliche Maßnahmen ergreifen, ohne Vorankündigung, und den Nutzer nachtraglich benachrichtigen.
Artikel 17 — HAFTUNG VON MALOC
17.1. Haftung beschränkt auf die Vermittlereigenschaft. Maloc handelt ausschließlich als technischer Vermittler und Plattformbetreiber. Sie kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die unmittelbar aus der Erfüllung oder Nichterfüllung der zwischen Vermietern und Mietern geschlossenen Mietvertrage resultieren.
17.2. Haftungsausschluss für Fahrzeuge. Maloc garantiert weder die Konformität, Qualität, Sicherheit oder Verfügbarkeit der zur Vermietung angebotenen Fahrzeuge noch die Richtigkeit der von den Vermietern in ihren Anzeigen veröffentlichten Informationen.
17.3. Haftungsbeschränkung. Im Rahmen des geltenden Rechts ist die Haftung von Maloc im Rahmen der vorliegenden NB und der AVB auf den Betrag der für die betreffende Transaktion erhaltenen Provision beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht:
- a) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Maloc;
- b) Bei Personenschaden;
- c) Bei einer Maloc zuzurechnenden Datenschutzverletzung.
17.4. Höhere Gewalt. Maloc kann nicht für etwaige Versäumnisse haftbar gemacht werden, die auf höhere Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuches zurückzuführen sind.
Artikel 18 — VERTRAGSABTRETUNG
18.1. Maloc behalt sich das Recht vor, die vorliegenden NB und sämtliche daraus resultierenden Rechte und Pflichten an jeden Drittenerwerberbr ihres gesamten oder teilweisen Geschäfts oder Handelsvermögens abzutreten, insbesondere im Rahmen einer Fusion, Übernahme, Vermögensübertragung oder Umstrukturierung. In diesem Fall ist der Erwerber an die vorliegenden NB und die Datenschutzrichtlinie gebunden.
18.2. Die Nutzer werden per E-Mail innerhalb von dreißig (30) Tagen vor dem Wirksamwerden über die Abtretung informiert. Im Falle einer Ablehnung können Mieter als Verbraucher ihr Konto innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Benachrichtigung kostenlos kündigen.
18.3. Vermieter können die aus den vorliegenden NB resultierenden Rechte und Pflichten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Maloc abtreten.
Artikel 19 — SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
19.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzer wird durch die Datenschutzrichtlinie von Maloc geregelt, die auf der Plattform zugänglich ist und ein separates Vertragsdokument darstellt.
19.2. Maloc handelt als Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzer im Sinne der DSGVO. Vermieter handeln als Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten ihrer Kunden im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeiten.
Artikel 20 — COOKIES
20.1. Maloc verwendet Cookies und Tracker auf der Plattform gemäß den Empfehlungen der CNIL (französische Datenschutzbehörde) vom 17. September 2020 und Artikel 82 des französischen Datenschutzgesetzes (loi Informatique et Libertes).
20.2. Nur für den Betrieb der Plattform strikt notwendige Cookies werden ohne vorherige Einwilligung des Nutzers gesetzt. Andere Cookies (analytisch, Marketing) erfordern die ausdrückliche und vorherige Einwilligung des Nutzers, die jederzeit ebenso einfach widerrufen werden kann, wie sie erteilt wurde.
Artikel 21 — VERBRAUCHERMEDIATION
21.1. Vorherige Beschwerde. Vor Inanspruchnahme der Mediation wird der Nutzer gebeten, seine Beschwerde per E-Mail an contact@maloc.life an Maloc zu richten. Maloc verpflichtet sich, innerhalb von dreißig (30) Tagen zu antworten.
21.2. Verbrauchermediator. Gemäß den Artikeln L. 611-1 ff. des französischen Verbrauchergesetzbuches in Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU und Artikel L. 616-1 desselben Gesetzes hat Maloc einen von der Kommission zur Bewertung und Kontrolle der Verbrauchermediation (CECMC) akkreditierten Verbrauchermediator benannt, der für Mieter als Verbraucher kostenlos über die Seite https://maloc.de/mediation erreichbar ist.
21.3. Europäische OS-Plattform. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 können Verbraucher auch die Online-Streitbeilegungsplattform (OS) der Europäischen Kommission nutzen, die unter folgender Adresse erreichbar ist: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
21.4. Kostenfreiheit für den Mieter. Die Verbrauchermediation ist für den Mieter kostenlos.
21.5. Nichtanwendbarkeit auf Vermieter. Die Verbrauchermediation gilt nicht für Vermieter, die in gewerblicher Eigenschaft handeln. Streitigkeiten zwischen Maloc und Vermietern unterliegen der Zuständigkeit der zuständigen Handelsgerichte.
Artikel 22 — ÄNDERUNG DER NB
22.1. Änderungsrecht. Maloc behalt sich das Recht vor, die vorliegenden NB jederzeit zu ändern, insbesondere um sie an gesetzliche und regulatorische Entwicklungen, neue Plattformfunktionen oder neue Branchenpraktiken anzupassen.
22.2. Vorherige Mitteilung. Bei jeder wesentlichen Änderung der NB (Zugangsbedingungen, Nutzerpflichten, finanzielle Bedingungen, Haftungsregelung, Sanktionen) benachrichtigt Maloc die Nutzer per E-Mail mindestens dreißig (30) Tage vor dem Inkrafttreten der Änderungen.
22.3. Unwesentliche Änderungen. Unwesentliche Änderungen (typografische Korrekturen, Aktualisierungen von Rechtsverweisen, redaktionelle Klarstellungen, die Rechte und Pflichten nicht beruhren) können ohne Vorankündigung vorgenommen werden und treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
22.4. Kündigungsrecht. Im Falle der Ablehnung der neuen NB kann der Nutzer sein Konto kostenlos vor dem Inkrafttreten der Änderungen kündigen, indem er eine E-Mail an contact@maloc.life sendet.
22.5. Annahme durch Nutzung. Die Nutzung der Plattform nach dem Inkrafttreten der neuen NB gilt als endgültige Annahme.
22.6. Archivierung. Aufeinander folgende Fassungen der NB werden von Maloc archiviert und sind den Nutzern auf Anfrage zugänglich.
Artikel 23 — WIDERRUFSRECHT
23.1. Gemäß Artikel L. 221-28, 12° des französischen Verbrauchergesetzbuches gilt das vierzehntaegige (14-taegige) Widerrufsrecht gemäß Artikel L. 221-18 desselben Gesetzes nicht für Fahrzeugmietverträge, die ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Ausführungszeitraum vorsehen.
23.2. Begründung des Ausschlusses. Der Ausschluss des Widerrufsrechts ist durch die Art der Leistung selbst gerechtfertigt: Die Buchung eines Fahrzeugs für bestimmte Daten macht die Leistung für andere potenzielle Mieter nicht verfügbar, was dem Vermieter einen sicheren wirtschaftlichen Schaden zufügt, wenn der Mieter innerhalb von vierzehn Tagen frei widerrufen könnte. Dieser Ausschluss entspricht der ratio legis des europäischen Gesetzgebers und wurde von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bestätigt.
23.3. Die anwendbaren Stornierungsbedingungen sind die in den AVB festgelegten.
23.4. Das von Vermietern abgeschlossene Pro-Tarif-Abonnement profitiert hingegen vom gesetzlichen Widerrufsrecht von vierzehn (14) Tagen ab dem Abschlussdatum, es sei denn, die Leistung wurde vor Ablauf dieser Frist mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters vollständig erbracht.
23.5. Keine Schiedsklausel. Gemäß Artikel 2061 des französischen Zivilgesetzbuches ist in den vorliegenden NB für Mieter, die als Verbraucher handeln, keine Schiedsklausel (zwingende Schiedsvereinbarung) vorgesehen. Es gelten ausschließlich die in den vorliegenden NB genannten Rechtsmittel (Verbrauchermediation, OS-Plattform, zuständige Gerichte).
Artikel 24 — ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
24.1. Anwendbares Recht. Die vorliegenden NB unterliegen dem französischen Recht.
24.2. Gerichtsstand — Mieter. Im Falle eines Rechtsstreits über die vorliegenden NB zwischen Maloc und einem Mieter als Verbraucher und in Ermangelung einer gutlichen Einigung wird der Rechtsstreit den zuständigen Gerichten gemäß den verbraucherschützenden ortlichen Zuständigkeitsregeln von Artikel R. 631-3 des französischen Verbrauchergesetzbuches (Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers) vorgelegt.
24.3. Gerichtsstand — Vermieter. Im Falle eines Rechtsstreits über die vorliegenden NB zwischen Maloc und einem Vermieter (Gewerbetreibender) wird der Rechtsstreit der ausschließlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts Paris (Tribunal de Commerce de Paris) unterworfen, gemäß Artikel 48 der französischen Zivilprozessordnung (Code de procedure civile). Die Parteien erkennen ausdrücklich die Gültigkeit dieser Gerichtsstandsklausel an, da beide Parteien in gewerblicher Eigenschaft handeln.
Artikel 25 — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
25.1. Kein Verzicht. Die Nichtausubung einer Bestimmung der vorliegenden NB durch Maloc zu einem bestimmten Zeitpunkt ist nicht als Verzicht auf die spätere Geltendmachung dieser oder anderer Bestimmungen auszulegen.
25.2. Salvatorische Klausel. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden NB für unwirksam erklärt werden, behalten die ubrigen Bestimmungen ihre volle Gültigkeit und Wirksamkeit. Die für nichtig erklärte Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die der ursprunglichen Absicht der Parteien so nahe wie möglich kommt.
25.3. Gesamtheit der Vereinbarung. Die vorliegenden NB, die AVB, die Datenschutzrichtlinie und gegebenenfalls der Mietvertrag stellen die Gesamtheit der Vereinbarung zwischen Maloc und dem Nutzer dar.
Artikel 26 — KONTAKT
26.1. Für alle Fragen zu den vorliegenden NB:
- Per E-Mail: contact@maloc.life
- Per Post: MALOC SASU, 15 quai aux fleurs, 75004 Paris
26.2. Für alle Fragen zum Schutz personenbezogener Daten: dpo@maloc.life
26.3. Für alle Beschwerden eines Vermieters bezüglich der von Maloc ergriffenen Maßnahmen: contact@maloc.life (Betreff: "Vermieterbeschwerde — [Kontonummer]")
MALOC SASU — Nutzungsbedingungen — Version 2.0 vom 22. März 2026
Ersetzt und annulliert die Fassung vom 21. März 2026