Allgemeine Verkaufsbedingungen
MALOC SASU | SIREN 985054923 | RCS Paris | Version 2.0 | 22. Maerz 2026
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN — MALOC
Version: 2.0 — Letzte Aktualisierung: 22. März 2026
MALOC SASU — SIREN 985054923 — RCS Paris — Stammkapital 1.000 € — Sitz: 15 quai aux fleurs, 75004 Paris
E-Mail: contact@maloc.life — DSB: dpo@maloc.life — Website: https://maloc.fr / https://maloc.fr
PRÄAMBEL
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend die „AGB") regeln sämtliche kommerziellen Transaktionen, die über die von der Gesellschaft MALOC SASU betriebene digitale Plattform abgewickelt werden. MALOC SASU ist eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Gesellschafter (société par actions simplifiée unipersonnelle) mit einem Stammkapital von 1.000 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister Paris unter der SIREN-Nummer 985054923, mit Sitz in 15 quai aux fleurs, 75004 Paris (nachfolgend „Maloc" oder die „Gesellschaft").
Die Maloc-Plattform ist ein ausschließlich B2B2C-Dienst: Sie verbindet gewerbliche Vermieter — juristische Personen (SASU, SAS, SARL usw.) oder ordnungsgemäß eingetragene selbstständige Gewerbetreibende (auto-entrepreneurs) sowie bevollmächtigte Concierge-Dienste — mit Mietern (Privatpersonen), die Prestigefahrzeuge mieten möchten.
Keine Privatperson darf sich als Vermieter auf der Plattform registrieren. Diese grundlegende Regel ist ein wesentliches Merkmal des B2B2C-Modells von Maloc, das insbesondere einen maximalen rechtlichen Schutz der Mieter als Verbraucher gewährleistet und die Verfügbarkeit wirksamer Rechtsbehelfe gegen Vermieter als juristische Personen oder dem Handelsrecht unterliegende Gewerbetreibende sicherstellt.
Diese AGB wurden unter Einhaltung der zwingenden Bestimmungen des französischen Verbrauchergesetzbuches (Code de la consommation) erstellt, insbesondere der Artikel L. 111-1 (vorvertragliche Informationen), L. 212-1 und L. 212-2 (missbräuchliche Klauseln), L. 221-1 ff. (Fernabsatzverträge) sowie der Artikel 1103, 1104, 1231-1 ff. des französischen Zivilgesetzbuches (Code civil). Keine Klausel dieser AGB steht auf der schwarzen Liste (R. 212-1 des Code de la consommation) oder auf der grauen Liste (R. 212-2 desselben Gesetzes) der als missbräuchlich vermuteten Klauseln, ohne durch ein objektives und berechtigtes vertragliches Gleichgewicht gerechtfertigt zu sein.
Die Annahme dieser AGB ist eine zwingende Voraussetzung für den Zugang zu den Diensten von Maloc. Jeder Vermieter oder Mieter, der die Bedingungen nicht akzeptiert, ist verpflichtet, die Plattform nicht zu nutzen.
Artikel 1 — GEGENSTAND
1.1. Gegenstand dieser AGB ist die Festlegung von:
- a) Den von Maloc an Vermieter und Mieter im Rahmen der Nutzung der Plattform erbrachten kommerziellen Dienstleistungen;
- b) Den für Buchungen geltenden finanziellen Bedingungen: Preisgestaltung, Servicegebühren, Maloc-Provision, Kaution und Zahlungsmodalitäten;
- c) Den Stornierungsrichtlinien und deren finanziellen Folgen für jede Partei;
- d) Den verstärkten Pflichten der Vermieter als Gewerbetreibende, juristische Personen oder eingetragene Selbstständige;
- e) Den Pflichten der Concierge-Dienste in ihrer Eigenschaft als Bevollmächtigte von Auftraggebenden Eigentümern;
- f) Den Garantie-, Entschädigungs- und Regressklauseln, die es Maloc ermöglichen, gegen einen säumigen Vermieter vorzugehen;
- g) Den vertraglichen Strafklauseln bei schwerwiegenden Verstößen der Vermieter;
- h) Den Abwerbeverboten zum Schutz des Geschäftsmodells von Maloc;
- i) Den Bedingungen der gewerblichen Vermietern angebotenen Abonnements.
1.2. Diese AGB stellen ein eigenständiges, aber ergänzendes Vertragsdokument zu den Nutzungsbedingungen („NB") und der Datenschutzrichtlinie von Maloc dar. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den AGB und den NB in kommerziellen und finanziellen Angelegenheiten haben die AGB Vorrang.
1.3. Diese AGB gelten für jede Buchung, die ab dem Datum der letzten Aktualisierung im Kopfbereich auf der Plattform vorgenommen wird.
1.4. Diese AGB sind in französischer Sprache abgefasst und gelten ausschließlich in dieser Sprache. Jede indikative Übersetzung ist ohne Vertragswert.
Artikel 2 — DEFINITIONEN
Die nachstehenden Begriffe haben, wenn sie in diesen AGB groß geschrieben werden, die in diesem Artikel zugewiesene Bedeutung. Diese Definitionen sind identisch mit denen der NB Version 2.0, auf die für jeden nicht nachstehend definierten Begriff verwiesen wird.
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„Plattform": bezeichnet die Gesamtheit der von Maloc betriebenen digitalen Dienste, zugänglich über die Domains https://maloc.fr (Mieterbereich), https://maloc.fr (Vermieterbereich) und deren zugehörige Subdomains, einschließlich Websites, mobiler Anwendungen und APIs.
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„Nutzer": bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die ein aktives Konto auf der Plattform besitzt, sei es als Vermieter, Concierge-Dienst oder Mieter.
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„Vermieter": bezeichnet jede juristische Person (SASU, SAS, SARL oder andere Gesellschaftsform) oder jeden ordnungsgemäß eingetragenen selbstständigen Gewerbetreibenden (auto-entrepreneur, Einzelunternehmer), der im französischen Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) oder im französischen Nationalen Unternehmensregister (RNE) eingetragen ist, der gewerbsmäßig Prestigefahrzeuge vermietet, auf der Plattform über das Portal maloc.fr registriert ist und alle von Maloc auferlegten KYC-Prüfpflichten erfüllt hat. Unter keinen Umständen darf eine Privatperson als Vermieter auf der Plattform zugelassen werden.
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„Concierge-Dienst": bezeichnet jede eingetragene Gesellschaft, die von einem oder mehreren Auftraggebenden Eigentümern schriftlich bevollmächtigt ist, in der Eigenschaft eines angestellten oder vergüteten Beauftragten die Inserierung und operative Verwaltung von Fahrzeugen auf der Plattform zu übernehmen. Der Concierge-Dienst übernimmt dieselben Pflichten wie der Vermieter und haftet gesamtschuldnerisch mit dem Auftraggebenden Eigentümer für alle auf der Plattform eingegangenen Verpflichtungen. Jedes von einem Concierge-Dienst verwaltete Fahrzeug muss durch ein unterzeichnetes Verwaltungsmandat abgedeckt sein, das vor der Veröffentlichung eines Inserats auf der Plattform hinterlegt wird.
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„Auftraggebender Eigentümer": bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Eigentümer eines einem Concierge-Dienst zum Zweck der Vermietung auf der Plattform anvertrauten Fahrzeugs ist. Der Auftraggebende Eigentümer haftet im Streitfall gesamtschuldnerisch mit dem Concierge-Dienst in Bezug auf sein Fahrzeug.
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„Mieter": bezeichnet jede natürliche Person, die mindestens achtzehn (18) Jahre alt ist, auf der Plattform über die Domain maloc.fr registriert ist, zu nichtgewerblichen Zwecken handelt und ein Fahrzeug bei einem Vermieter mieten möchte.
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„Fahrzeug": bezeichnet jedes auf der Plattform von einem Vermieter zur Vermietung angebotene Prestigefahrzeug, dessen Merkmale im entsprechenden Inserat beschrieben sind.
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„Inserat": bezeichnet die Darstellung eines von einem Vermieter auf der Plattform veröffentlichten Fahrzeugs, einschließlich Beschreibung, Fotos, Tarif, Verfügbarkeitsbedingungen und besonderer Mietbedingungen.
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„Buchung": bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Mieter ein Fahrzeug auswählt, einen Mietzeitraum festlegt, die erforderliche Zahlung leistet und die Bestätigung des Vermieters erhält, was zum Abschluss eines Mietvertrags zwischen den beiden Parteien führt.
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„Mietvertrag": bezeichnet den Vertrag, der beim Check-in direkt zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen wird und dessen Mustervorlage von Maloc bereitgestellt wird.
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„Check-in": bezeichnet die Übergabe der Fahrzeugschlüssel an den Mieter, begleitet von der kontradiktorischen Abnahme des Fahrzeugzustands und der elektronischen Unterzeichnung des Mietvertrags über die Plattform.
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„Check-out": bezeichnet die Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter an den Vermieter, begleitet von der kontradiktorischen Rückgabeprüfung.
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„Kaution": bezeichnet den Betrag, der als Bankvorautorisierung (manual-capture PaymentIntent) über Stripe auf der Karte des Mieters geblockt wird, ohne tatsächliche Belastung, es sei denn, sie wird unter den Bedingungen dieser AGB in Anspruch genommen.
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„Provision": bezeichnet die von Maloc bei jeder bestätigten Buchung erhobene Vergütung in Höhe von zwölf Prozent (12 %) des Netto-Mietgrundpreises.
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„Pro-Tarif": bezeichnet das von Vermietern abgeschlossene gewerbliche Abonnement für den Zugang zu den vollständigen Funktionen der Plattform.
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„KYC" (Know Your Customer): bezeichnet das von Maloc den Vermietern auferlegte Verfahren zur Identitätsprüfung, Einhaltung regulatorischer Vorschriften und gewerblichen Eignung vor der Kontoaktivierung oder Veröffentlichung eines Inserats.
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„Vertragsstrafe": bezeichnet die Bestimmung, durch die die Parteien den aus einem Vertragsverstoß resultierenden Schaden pauschal bewerten, gemäß Artikel 1231-5 des Code civil. Das Gericht kann die vereinbarte Strafe herabsetzen oder erhöhen, wenn sie offensichtlich überhöht oder lächerlich gering ist.
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„Regressanspruch": bezeichnet das Recht von Maloc, gegen den Vermieter vorzugehen, um die vollständige Erstattung jedes Betrags zu erlangen, den Maloc einem Dritten (insbesondere einem Mieter) aufgrund eines dem Vermieter zuzurechnenden Verschuldens, Verstoßes oder einer Nichterfüllung zu zahlen verurteilt wurde, gemäß den Artikeln 1231-1 ff. des Code civil.
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„Verwaltungsmandat": bezeichnet das schriftliche Dokument, mit dem ein Auftraggebender Eigentümer einem Concierge-Dienst die Befugnis überträgt, ihn bei der Vermietung seines bzw. seiner Fahrzeuge auf der Plattform zu vertreten.
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„Abwerbeverbot": bezeichnet die den Vermietern auferlegte Pflicht, über die Plattform kennengelernte Mieter nicht direkt zu kontaktieren, um Mietgeschäfte außerhalb der Plattform abzuschließen.
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„DSGVO": bezeichnet die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 vom 27. April 2016.
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„PSD2": bezeichnet die Richtlinie (EU) 2015/2366 vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste.
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„LCEN": bezeichnet das französische Gesetz Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004 über das Vertrauen in die digitale Wirtschaft (Loi pour la Confiance dans l'Économie Numérique).
Artikel 3 — RECHTLICHER STATUS VON MALOC
3.1. Status als Plattformbetreiber. Maloc handelt als Online-Plattformbetreiber im Sinne von Artikel L. 111-7 des Code de la consommation und als Hosting-Anbieter im Sinne von Artikel 6 I 2° des LCEN für von Nutzern veröffentlichte Inhalte. In dieser Eigenschaft stellt Maloc die Verbindung zwischen gewerblichen Vermietern und Mietern her, ohne Vertragspartei der zwischen ihnen geschlossenen Mietverträge zu sein.
3.2. Was Maloc nicht ist. Maloc ist weder ein Fahrzeugvermieter noch Eigentümer der auf der Plattform angebotenen Fahrzeuge, weder Versicherer noch Versicherungsmakler noch Versicherungsvermittler im Sinne der Artikel L. 511-1 ff. des Code des assurances.
3.3. Transparenzpflichten der Plattform. Gemäß Artikel L. 111-7-1 des Code de la consommation und der Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA) informiert Maloc die Nutzer loyal, klar und transparent über die allgemeinen Nutzungsbedingungen der Plattform, den Mechanismus der Inseratsrangfolge, die gewerbliche Eigenschaft aller Vermieter und die verfügbaren Rechtsbehelfe.
3.4. B2B2C-Modell — Garantie der Gewerblichkeit der Vermieter. Die Maloc-Plattform ist als B2B2C-Dienst konzipiert, bei dem alle Vermieter eingetragene Gewerbetreibende sind. Diese Architektur garantiert dem Mieter, dass er stets mit einem dem französischen Handelsrecht unterliegenden Gewerbetreibenden kontrahiert, der über die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person oder eines selbstständigen Gewerbetreibenden verfügt und gegen den stets wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Die Haftung eines Vermieters kann insbesondere vor den Handelsgerichten geltend gemacht werden, und sein Geschäftsvermögen kann gepfändet werden.
Artikel 4 — BESCHREIBUNG DER DIENSTLEISTUNGEN
4.1. Vermittlungsdienste. Maloc stellt eine digitale Plattform bereit, die Folgendes ermöglicht:
- a) Das Einsehen, Suchen und Vergleichen von Mietinseraten für Prestigefahrzeuge, die von gewerblichen Vermietern veröffentlicht werden;
- b) Die Kontaktaufnahme zwischen Vermietern und Mietern über das sichere interne Nachrichtensystem der Plattform;
- c) Die Anfrage, Verhandlung und Bestätigung von Buchungen.
4.2. Sichere Zahlungsdienste. Maloc gewährleistet die zentrale und sichere Zahlungsabwicklung über den Dienstleister Stripe Technology Europe, Limited (als E-Geld-Institut von der Zentralbank Irlands zugelassen), insbesondere:
- a) Die Einziehung des Mietpreises beim Mieter mit starker Kundenauthentifizierung (3D Secure / SCA);
- b) Die Einrichtung und Verwaltung der Kautionsvorautorisierung (manual-capture PaymentIntent);
- c) Die Auszahlung der Mieteinnahmen an den Vermieter nach Abzug der Maloc-Provision;
- d) Die Verwaltung von Rückerstattungen im Falle einer Stornierung.
4.3. Digitale Zustandsberichtstools. Maloc stellt den Parteien ein digitales Tool zur Zustandserfassung bereit, das zeitgestempelte (UTC) und georeferenzierte Check-in- und Check-out-Berichte ermöglicht, einschließlich obligatorischer Fahrzeugfotos, elektronischer Unterschriften (rechtsverbindlich gemäß Verordnung (EU) Nr. 910/2014 — eIDAS) und sicherer Datenarchivierung.
4.4. Internes Nachrichtensystem. Maloc stellt ein sicheres internes Nachrichtensystem bereit, das den Austausch zwischen Vermietern und Mietern vor und während der Mietzeit ermöglicht. Diese Nachrichten werden archiviert und können im Streitfall als Beweismittel verwendet werden.
4.5. Bewertungsmanagement. Maloc bietet ein gegenseitiges Bewertungssystem zwischen Vermietern und Mietern an, unter den in den NB festgelegten Bedingungen.
4.6. Streitvermittlung. Maloc fungiert als gütlicher Vermittler bei Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern unter den in Artikel 19 dieser AGB festgelegten Bedingungen.
4.7. Versicherungsinformationen. Maloc stellt den Mietern die vom Vermieter mitgeteilten Informationen zur Fahrzeugversicherung zur Verfügung. Maloc ist kein Versicherer und versichert kein Fahrzeug.
Artikel 5 — VERSTÄRKTE PFLICHTEN DER GEWERBLICHEN VERMIETER
5.1. Obligatorischer Gewerbsstatus
5.1.1. Jeder Vermieter muss zum Zeitpunkt der Registrierung und dauerhaft während der gesamten Nutzung der Plattform einen gültigen Gewerbsstatus nachweisen: eine im französischen RCS eingetragene Gesellschaft (SASU, SAS, SARL, SA, SNC usw.), ein im RNE eingetragener auto-entrepreneur oder Kleinstunternehmer, oder ein eingetragener Concierge-Dienst. Ausnahmen sind nicht zulässig.
5.1.2. Der Vermieter gewährleistet gegenüber Maloc die Richtigkeit, Vollständigkeit und ständige Aktualisierung der Angaben zu seinem Gewerbsstatus, seiner SIRET-Nummer, seinem APE-Code, seiner innergemeinschaftlichen USt-IdNr. und seinen gewerblichen Bankverbindungen. Jede Änderung muss Maloc innerhalb von acht (8) Kalendertagen mitgeteilt werden.
5.1.3. Im Falle einer Geschäftsaufgabe, Löschung aus dem RCS oder RNE, Auflösung, gerichtlichen Liquidation oder eines sonstigen Insolvenzverfahrens, das den Vermieter betrifft, muss dieser Maloc unverzüglich (und spätestens innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden) per E-Mail an contact@maloc.life informieren, seine Inserate entfernen und alle laufenden Buchungen gemäß Artikel 9 stornieren. Die unterlassene Benachrichtigung stellt einen schwerwiegenden Verstoß dar, der die vertragliche Haftung des Vermieters gegenüber Maloc begründet.
5.2. Verstärkte KYC-Überprüfung
5.2.1. Jeder Vermieter unterliegt vor der Kontoaktivierung und bei jährlichen Überprüfungen einem KYC-Prüfverfahren, das mindestens Folgendes umfasst:
- a) Überprüfung der Identität des gesetzlichen Vertreters oder Geschäftsführers (gültiges amtliches Ausweisdokument);
- b) Überprüfung der SIRET-Nummer und des Kbis-Auszugs oder Äquivalents, nicht älter als drei (3) Monate;
- c) Überprüfung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Situation (Bescheinigung über steuerliche und soziale Ordnungsmäßigkeit, auf Anfrage);
- d) Überprüfung der Kfz-Haftpflichtversicherungsbescheinigung, die die gewerbliche Vermietung von Fahrzeugen an Dritte abdeckt;
- e) Überprüfung der gewerblichen Bankverbindung über Stripe Connect (einschließlich Überprüfung des Kontoinhabers);
- f) Überprüfung, dass der Vermieter nicht auf einer internationalen Sanktionsliste steht (Einfrierung von Vermögenswerten, OFAC, UN, EU).
5.2.2. Maloc behält sich das Recht vor, ein Vermieterkonto abzulehnen, auszusetzen oder zu schließen, dessen KYC-Überprüfung nicht zufriedenstellend oder vollständig ist, ohne Begründungspflicht und ohne dass diese Entscheidung eine Haftung von Maloc gegenüber dem betroffenen Vermieter begründen kann, vorbehaltlich der Einhaltung der geltenden Transparenzpflichten für Plattformen.
5.3. Laufende Compliance-Pflichten
5.3.1. Der Vermieter verpflichtet sich, die dauerhafte Konformität seiner Tätigkeit mit allen geltenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen zur gewerblichen Fahrzeugvermietung aufrechtzuerhalten, insbesondere:
- a) Artikel L. 211-1 ff. des Code des assurances (obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung);
- b) Die Bestimmungen des Code de commerce über Handelsgesellschaften;
- c) Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten im Zusammenhang mit seiner gewerblichen Tätigkeit;
- d) Die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (DSGVO) für Mieterdaten, die während der Vermietung erhoben werden;
- e) Die Bestimmungen des Code de la route, die für zur Vermietung angebotene Fahrzeuge gelten.
5.3.2. Der Vermieter gewährleistet, dass jedes auf der Plattform angebotene Fahrzeug in einwandfreiem Betriebszustand ist, dem Code de la route entspricht, regelmäßig gewartet wird, gegebenenfalls technisch überprüft ist und durch eine gültige und für die gewerbliche Vermietung geeignete Versicherung gedeckt ist.
5.3.3. Der Vermieter verpflichtet sich, alle Check-ins und Check-outs unter den in Artikel 13 dieser AGB festgelegten Bedingungen persönlich durchzuführen oder durch seine ordnungsgemäß bevollmächtigten Mitarbeiter durchführen zu lassen.
5.4. Pflichten der Concierge-Dienste
5.4.1. Jeder Concierge-Dienst, der die Plattform nutzen möchte, muss vor der Veröffentlichung eines Inserats für ein verwaltetes Fahrzeug:
- a) Alle in Artikel 5.2 vorgesehenen KYC-Prüfanforderungen in eigenem Namen erfüllen;
- b) Für jedes verwaltete Fahrzeug ein vom Auftraggebenden Eigentümer unterzeichnetes Original-Verwaltungsmandat auf der Plattform hinterlegen, das mindestens Folgendes enthält: die vollständige Identität des Auftraggebenden Eigentümers, die genaue Beschreibung des anvertrauten Fahrzeugs (Marke, Modell, Zulassungsnummer, Fahrgestellnummer), den Umfang der dem Concierge-Dienst übertragenen Befugnisse (einschließlich Vertretung auf der Plattform, Unterzeichnung von Mietverträgen und Schadenmanagement), die Laufzeit des Mandats und die Vergütungsbedingungen des Concierge-Dienstes;
- c) Gewährleisten, dass der Auftraggebende Eigentümer über diese AGB sowie die NB informiert ist und ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.
5.4.2. Der Concierge-Dienst und der Auftraggebende Eigentümer haften gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen und Verbindlichkeiten, die auf der Plattform für die betreffenden Fahrzeuge eingegangen werden, gemäß den Artikeln 1310 ff. des Code civil.
5.4.3. Im Falle des Widerrufs des Verwaltungsmandats muss der Concierge-Dienst Maloc unverzüglich (und spätestens innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden) informieren, die betreffenden Inserate entfernen und laufende Buchungen gemäß Artikel 9 stornieren. Die gesamtschuldnerische Haftung mit dem Auftraggebenden Eigentümer besteht für Verpflichtungen fort, die vor der Mitteilung des Widerrufs entstanden sind.
5.4.4. Maloc kann jederzeit die Vorlage des Verwaltungsmandats oder zusätzlicher Nachweise verlangen. Die Verweigerung der Vorlage innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden führt zur sofortigen Aussetzung der betreffenden Inserate.
Artikel 6 — BUCHUNGSVORGANG
6.1. Schritt 1 — Suche und Auswahl. Der Mieter durchsucht die auf der Plattform verfügbaren Inserate, filtert die Ergebnisse nach seinen Kriterien (Standort, Daten, Fahrzeugtyp, Tarif) und wählt das seinen Bedürfnissen entsprechende Fahrzeug aus.
6.2. Schritt 2 — Überprüfung der Voraussetzungen. Vor Einreichung einer Buchungsanfrage prüft der Mieter, ob er die folgenden kumulativen Voraussetzungen erfüllt:
- a) Mindestalter von einundzwanzig (21) Jahren zum Beginn der Mietzeit;
- b) Besitz eines gültigen Führerscheins seit mindestens zwei (2) Jahren zum Beginn der Mietzeit;
- c) Kein Führerscheinentzug oder -annullierung;
- d) Kein von Maloc ausgesprochenes Mietverbot.
6.3. Schritt 3 — Vorvertragliche Information. Gemäß Artikel L. 111-1 des Code de la consommation zeigt Maloc dem Mieter vor jeder Buchungsbestätigung klar und deutlich an:
- a) Die wesentlichen Merkmale des Fahrzeugs;
- b) Den Gesamtbruttopreis einschließlich Grundpreis, Maloc-Servicegebühren und geltender Mehrwertsteuer;
- c) Die Höhe der erforderlichen Kaution;
- d) Die geltenden Stornierungsbedingungen;
- e) Die Identität und Kontaktdaten des Vermieters;
- f) Die Streitbeilegungspolitik.
6.4. Schritt 4 — Buchungsanfrage. Der Mieter reicht eine Buchungsanfrage für die gewünschten Daten ein. Die Anfrage wird automatisch an den Vermieter übermittelt.
6.5. Schritt 5 — Annahme durch den Vermieter. Der Vermieter hat vierundzwanzig (24) Stunden Zeit, die Anfrage anzunehmen oder abzulehnen. Bleibt eine Antwort innerhalb dieser Frist aus, wird die Anfrage automatisch storniert und kein Betrag belastet.
6.6. Schritt 6 — Zahlung und Bestätigung. Bei Annahme leistet der Mieter die Zahlung des Gesamtpreises (Mietpreis + Maloc-Servicegebühren) über Stripe mit starker Kundenauthentifizierung (3D Secure / SCA) gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) und der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389. Die Zahlung stellt die endgültige Bestätigung der Buchung dar, formalisiert durch eine Bestätigungs-E-Mail an beide Parteien.
6.7. Schritt 7 — Check-in. Am vereinbarten Datum und Ort führen der Vermieter und der Mieter die Abnahme des Fahrzeugzustands über die Maloc-Anwendung durch und unterzeichnen elektronisch den Mietvertrag, womit die Mietzeit beginnt.
6.8. Zustandekommen des Mietvertrags. Die bestätigte Buchung und der Check-in begründen einen Mietvertrag, der direkt zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen wird und dessen Mustervorlage von Maloc bereitgestellt wird. Maloc ist nicht Vertragspartei dieses Mietvertrags.
Artikel 7 — PREISE, GEBÜHREN UND PROVISION
7.1. Vorvertragliche Preisinformation. Gemäß Artikel L. 111-1 des Code de la consommation wird der vom Mieter zu zahlende Gesamtbruttopreis vor jeder Buchungsbestätigung klar und deutlich angezeigt, aufgeschlüsselt nach:
- a) Mietgrundpreis (Tagestarif × Anzahl der Tage);
- b) Maloc-Servicegebühren;
- c) Gegebenenfalls Gebühren für gewählte Optionen;
- d) Geltende Mehrwertsteuer.
7.2. Maloc-Provision. Die Maloc-Provision beträgt zwölf Prozent (12 %) des Netto-Grundpreises jeder bestätigten Buchung. Diese Provision wird bei der Auszahlung automatisch von den an den Vermieter gezahlten Beträgen abgezogen, ohne für den Mieter sichtbare Zusatzkosten darzustellen. Der Vermieter erkennt diesen Mechanismus durch Annahme dieser AGB ausdrücklich an und kann ihn nicht anfechten.
7.3. Servicegebühren. Dem Mieter können zusätzlich zum Grundpreis Servicegebühren berechnet werden, die vor der Bestätigung klar angezeigt werden. Diese Gebühren decken die Betriebskosten der Plattform, die sicheren Zahlungsdienste, die Zustandsberichtstools und die Vermittlungsdienste ab.
7.4. Währung. Alle Transaktionen werden ausschließlich in Euro (EUR) abgewickelt. Keine andere Währung wird akzeptiert. Währungsumrechnungsgebühren im Zusammenhang mit dem Zahlungsmittel des Mieters gehen ausschließlich zu seinen Lasten.
7.5. Mehrwertsteuer. Die angezeigten Preise verstehen sich für Mieter als Bruttopreise. Vermieter erhalten Leistungsabrechnungen mit Nettobeträgen und ausgewiesener Mehrwertsteuer für ihre Steuererklärungen.
7.6. Freie Preisgestaltung der Vermieter. Die Miettarife werden von den Vermietern frei festgelegt. Maloc legt keine Fahrzeugpreise fest, kann jedoch unverbindliche Preisvorschläge machen.
7.7. Zusätzliche Gebühren. Folgende Gebühren können gemäß den Bedingungen des Mietvertrags oder des Inserats erhoben werden:
- a) Kilometerüberschreitung (vom Vermieter im Inserat festgelegter Kilometerpreis);
- b) Verspätete Rückgabe (gemäß Artikel 14);
- c) Fehlender Kraftstoff (Literpreis + 10 € Bearbeitungsgebühr);
- d) Außerordentliche Reinigung (50 € Pauschale);
- e) Bußgelder und Verkehrsverstöße (Betrag + 20 € Bearbeitungsgebühr);
- f) Immobilisierungskosten bei Schäden (gemäß Artikel 15).
Artikel 8 — ZAHLUNGSMODALITÄTEN
8.1. Zahlungsdienstleister. Sämtliche Zahlungen werden von Stripe Technology Europe, Limited abgewickelt, einem von der Zentralbank Irlands als E-Geld-Institut zugelassenen Unternehmen. Maloc speichert keine Bankkartendaten. Die Verarbeitung von Zahlungsdaten unterliegt den Nutzungsbedingungen von Stripe, abrufbar unter stripe.com.
8.2. Akzeptierte Zahlungsmittel. Die Plattform akzeptiert Visa-, Mastercard- und American-Express-Bankkarten sowie alle anderen von Stripe aktivierten Zahlungsmittel. Prepaid-Karten und Debitkarten mit systematischer Autorisierung können für die Hinterlegung der Kaution abgelehnt werden.
8.3. Starke Kundenauthentifizierung (SCA / 3D Secure). Gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) und der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 unterliegt jede Zahlung einer starken Kundenauthentifizierung über 3D Secure. Der Mieter muss über ein kompatibles Authentifizierungsmittel verfügen.
8.4. Zeitpunkt der Belastung. Der Gesamtbetrag der Buchung (Mietpreis + Servicegebühren) wird der Karte des Mieters zum Zeitpunkt der endgültigen Bestätigung (Artikel 6.6) belastet.
8.5. Auszahlung an den Vermieter. Der dem Vermieter zustehende Betrag (Mietpreis abzüglich der Maloc-Provision) wird innerhalb von sechsundneunzig (96) Stunden nach Bestätigung des Check-outs per Banküberweisung auf das Stripe-Connect-Konto des Vermieters überwiesen, sofern kein Streitfall anhängig ist. Bei einem gemeldeten Streitfall wird die Auszahlung bis zur Klärung gemäß Artikel 19 ausgesetzt.
8.6. Stripe Connect. Der Vermieter verpflichtet sich, während der gesamten Nutzung der Plattform ein aktives, verifiziertes und den Nutzungsbedingungen von Stripe entsprechendes Stripe-Connect-Konto zu unterhalten. Maloc kann nicht für Verzögerungen oder Sperrungen der Auszahlung verantwortlich gemacht werden, die Stripe oder der Nicht-Konformität des Vermieterkontos zuzuschreiben sind.
8.7. Elektronische Rechnungsstellung. Maloc erstellt eine elektronische Rechnung über die dem Mieter berechneten Servicegebühren, die in seinem persönlichen Bereich verfügbar ist. Dem Vermieter wird eine Leistungsabrechnung ausgestellt. Diese Dokumente werden zehn (10) Jahre lang gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten aufbewahrt.
Artikel 9 — STORNIERUNGSRICHTLINIE
9.1. Stornierung durch den Mieter
Der Mieter kann seine Buchung über seinen persönlichen Bereich stornieren. Die Erstattungsbedingungen sind wie folgt:
| Frist vor Mietbeginn | Erstattung an den Mieter | Auszahlung an den Vermieter | |---|---|---| | Mehr als achtundvierzig (48) Stunden | 100 % des Mietpreises | 0 % | | Zwischen vierundzwanzig (24) und achtundvierzig (48) Stunden | 50 % des Mietpreises | 25 % des Preises | | Weniger als vierundzwanzig (24) Stunden | 0 % | 50 % des Preises | | Nichterscheinen (No-show) | 0 % | 75 % des Preises |
Die Maloc-Servicegebühren werden bei Stornierung durch den Mieter nicht erstattet, es sei denn, die Stornierung ist auf ein Verschulden des Vermieters oder einen Fall höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Code civil zurückzuführen.
9.2. Stornierung durch den Vermieter — Verschärfte Regelung
9.2.1. Vollständige Erstattung an den Mieter. Bei Stornierung einer bestätigten Buchung durch den Vermieter, gleich aus welchem Grund und gleich zu welchem Zeitpunkt, wird der Mieter vollständig erstattet, einschließlich der Maloc-Servicegebühren.
9.2.2. Pauschalstrafen — Vertragsstrafe (Artikel 1231-5 des Code civil). Bei Stornierung einer bestätigten Buchung durch den Vermieter werden folgende Strafen automatisch als vertragliche Vertragsstrafe angewendet, durch Abzug von der nächsten Auszahlung oder durch direkte Rechnungsstellung:
| Frist vor Mietbeginn | Vom Vermieter an Maloc geschuldete Pauschalentschädigung | |---|---| | Mehr als achtundvierzig (48) Stunden | 5 % des Gesamtpreises der stornierten Buchung | | Zwischen vierundzwanzig (24) und achtundvierzig (48) Stunden | 10 % des Gesamtpreises der stornierten Buchung | | Weniger als vierundzwanzig (24) Stunden | 15 % des Gesamtpreises der stornierten Buchung | | No-show (Nichterscheinen zum Check-in) | 20 % des Gesamtpreises der stornierten Buchung |
Diese Beträge verstehen sich zusätzlich zur vollständigen Erstattung an den Mieter, die Maloc für den säumigen Vermieter vorstreckt, bevor sie gegen ihn vorgeht.
9.2.3. Zusätzliche Entschädigung zugunsten des Mieters. Unabhängig von den an Maloc geschuldeten Strafen muss der Vermieter bei einer Stornierung weniger als achtundvierzig (48) Stunden vor Mietbeginn dem Mieter eine Pauschalentschädigung in Höhe von fünfzehn Prozent (15 %) des Gesamtbuchungspreises zahlen, die den Organisationsschaden des Mieters darstellt (alternative Transportkosten, entgangene Gelegenheit zur Buchung eines anderen Fahrzeugs usw.). Maloc kann diese Entschädigung vorstrecken und anschließend beim säumigen Vermieter einfordern.
9.2.4. Verschlechterung der Platzierung. Jede Stornierung durch einen Vermieter, gleich aus welchem Grund (außer ordnungsgemäß nachgewiesener höherer Gewalt), führt zu einer automatischen Verschlechterung seines Ranking-Scores in den Suchergebnissen der Plattform für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen.
9.2.5. Aussetzungsschwelle. Bei mehr als drei (3) Stornierungen durch denselben Vermieter innerhalb eines rollierenden Zeitraums von zwölf (12) Monaten, ausgenommen ordnungsgemäß nachgewiesene höhere Gewalt, behält sich Maloc das Recht vor, das Vermieterkonto auszusetzen oder endgültig zu löschen, unbeschadet der für jede Stornierung geschuldeten Strafen und ohne dass diese Entscheidung einen Entschädigungsanspruch des Vermieters begründen kann, vorbehaltlich der zwingenden Rechte aus dem französischen Gesetz Nr. 2019-1428 vom 24. Dezember 2019 (Mobilitätsgesetz, Artikel 49) und der Verordnung (EU) 2019/1150 (Platform-to-Business).
9.3. Außergewöhnliche Umstände und höhere Gewalt
9.3.1. Im Falle höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Code civil (unvorhersehbares, unwiderstehliches und von den Parteien unabhängiges Ereignis), insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Verkehrsbeschränkungen, von den Gesundheitsbehörden erklärte Pandemien, Kriegshandlungen oder Terrorakte, finden die in den Artikeln 9.1 und 9.2 festgelegten Strafen keine Anwendung.
9.3.2. Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, muss den Nachweis innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach dem Ereignis durch jedes amtliche Belegd erbringen. Die Einstufung als höhere Gewalt wird von Maloc nach eigenem Ermessen beurteilt, vorbehaltlich gerichtlicher Überprüfung.
9.3.3. Im Falle anerkannter höherer Gewalt wird der Mieter vollständig erstattet, ohne Strafe für den Vermieter.
9.4. Erstattungsmodalitäten
Erstattungen erfolgen durch Maloc über dasselbe Zahlungsmittel, das für die Buchung verwendet wurde, innerhalb von sieben (7) Geschäftstagen ab Bestätigung der Stornierung. Die tatsächliche Bearbeitungszeit hängt von der Bank des Mieters ab.
Artikel 10 — KAUTION UND SICHERHEITSLEISTUNG
10.1. Grundsatz. Der Vermieter kann vom Mieter für jede Buchung die Hinterlegung einer Kaution verlangen, deren Höhe im Inserat angegeben und vor der Bestätigung erneut mitgeteilt wird, gemäß Artikel L. 111-1 des Code de la consommation.
10.2. Vorautorisierungsmechanismus (manual capture). Die Kaution wird als Bankvorautorisierung (manual-capture PaymentIntent über Stripe) auf der Karte des Mieters zum Zeitpunkt der Buchung oder spätestens beim Check-in hinterlegt. Diese Vorautorisierung sperrt vorübergehend den entsprechenden Betrag ohne tatsächliche Belastung.
10.3. Freigabe. Die Vorautorisierung wird innerhalb von sieben (7) Geschäftstagen nach Bestätigung des Check-outs ohne Streitfall, ohne neu festgestellte Schäden und ohne offene Forderungen freigegeben. Die tatsächliche Verfügbarkeit der Mittel hängt von der Bank des Mieters ab.
10.4. Einziehung (tatsächliche Belastung). Maloc ist berechtigt, die Kaution teilweise oder vollständig einzuziehen in folgenden Fällen:
- a) Dem Mieter zuzurechnende Fahrzeugschäden, bis zur Höhe der Reparaturkosten und/oder der Selbstbeteiligung;
- b) Nicht bezahlte Kilometerüberschreitung;
- c) Fehlender Kraftstoff;
- d) Außerordentliche Reinigung;
- e) Verspätete Rückgabe;
- f) Bußgelder und Bearbeitungsgebühren;
- g) Stornoentschädigung gemäß Artikel 9.2.3, falls anwendbar.
10.5. Vorherige Benachrichtigung. Vor jeder Einziehung der Kaution benachrichtigt Maloc den Mieter per E-Mail und über die Plattform unter Angabe des einbehaltenen Betrags und der Gründe. Der Mieter hat achtundvierzig (48) Stunden Zeit, über das Streitverfahren gemäß Artikel 19 Widerspruch einzulegen.
10.6. Unzureichende Kaution. Erweist sich der Kautionsbetrag als unzureichend, um den Schaden des Vermieters zu decken, kann Maloc eine Nachzahlungsaufforderung an den Mieter richten. Bei ausbleibender freiwilliger Zahlung kann der Vermieter seine Rechte vor den zuständigen Gerichten geltend machen, mit Unterstützung von Maloc, die ihm die zur Ausübung seines Regresses erforderlichen Identifikationsdaten des Mieters unter den gesetzlichen Bedingungen mitteilt.
Artikel 11 — VERSICHERUNGSPFLICHTEN
11.1. Alleinige Verantwortung des Vermieters
11.1.1. Der Vermieter ist allein und uneingeschränkt verantwortlich für den Abschluss, die Aufrechterhaltung und die Erneuerung einer Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß den Artikeln L. 211-1 ff. des Code des assurances, die ausdrücklich Folgendes abdeckt:
- a) Die gewerbliche Vermietung des Fahrzeugs an Dritte;
- b) Die Haftpflicht des Fahrers (Mieters) während der Mietzeit;
- c) Sach- und Personenschäden, die Dritten durch das Fahrzeug während der gesamten Mietzeit zugefügt werden.
11.1.2. Der Vermieter gewährleistet, dass die abgeschlossene Versicherung die gewerbliche Vermietung tatsächlich abdeckt. Eine Versicherung für „private Nutzung" erfüllt diese Pflicht nicht. Der Vermieter trägt allein die Folgen einer unzureichenden Versicherungsdeckung.
11.1.3. Der Vermieter verpflichtet sich, Maloc bei jeder jährlichen Erneuerung seiner Versicherungsbescheinigung und auf jede Anfrage von Maloc innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden die aktuell gültige Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Bei Nichtvorlage kann Maloc die Inserate des Vermieters sofort aussetzen.
11.2. Was Maloc nicht ist
Maloc ist weder Versicherer noch Makler noch Versicherungsvermittler im Sinne der Artikel L. 511-1 ff. des Code des assurances. Die von Maloc durchgeführte Überprüfung der Versicherungsbescheinigungen stellt eine Sorgfaltspflicht der Plattform dar und keine Garantie für eine tatsächliche Versicherungsdeckung.
11.3. Garantie des Vermieters gegenüber Maloc
11.3.1. Der Vermieter garantiert Maloc gegen alle Ansprüche, Verfahrensbeteiligungen, Klagen, Verurteilungen, Strafen, Anwaltskosten oder sonstige Schäden, die Maloc aufgrund eines Schadensfalls während einer Mietzeit erleidet, für die der Vermieter keine den Anforderungen des Artikels 11.1 entsprechende Versicherung abgeschlossen hatte. Diese Garantie wird gemäß dem in Artikel 17 vorgesehenen Regressanspruch ausgeübt.
11.3.2. Der Vermieter erkennt an, dass die Bereitstellung eines nicht für die gewerbliche Vermietung versicherten Fahrzeugs einen schwerwiegenden Verstoß darstellt, der seine zivil- und gegebenenfalls strafrechtliche Haftung begründet, unabhängig von den in diesen AGB vorgesehenen Sanktionen.
11.4. Zusatzversicherung des Mieters
Der Mieter kann auf eigene Kosten und Eigeninitiative eine Zusatzversicherung abschließen, die Schäden am gemieteten Fahrzeug, Diebstahl, Pannenhilfe oder seine persönliche Haftpflicht abdeckt. Maloc kann Informationen über Versicherungsangebote von Partnern zu Informationszwecken und ohne Verpflichtung bereitstellen.
11.5. Schadensmeldung
Bei einem Schadensfall während der Mietzeit wird die Schadensmeldung an den Fahrzeugversicherer vom Vermieter unter Einhaltung der in seinem Versicherungsvertrag vorgesehenen Fristen vorgenommen. Der Mieter ist verpflichtet, mit dem Vermieter zusammenzuarbeiten und ihm alle erforderlichen Dokumente (Unfallprotokoll, gegebenenfalls Polizeibericht usw.) innerhalb der im Mietvertrag vorgeschriebenen Fristen zu übermitteln.
Artikel 12 — VERMIETER-ABONNEMENTS (PRO-TARIF)
12.1. Pro-Tarif. Der Zugang zu den vollständigen Funktionen der Plattform für Vermieter setzt den Abschluss eines monatlichen oder jährlichen Abonnements voraus („Pro-Tarif"), dessen Preise unter https://maloc.fr/pricing angezeigt werden.
12.2. Laufzeit und Verlängerung. Der Pro-Tarif wird für eine Dauer von einem (1) Monat oder einem (1) Jahr abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend. Der Vermieter wird per E-Mail fünfzehn (15) Tage vor jeder automatischen Verlängerung informiert.
12.3. Kündigung. Der Vermieter kann sein Abonnement jederzeit über seinen Verwaltungsbereich oder per E-Mail an contact@maloc.life kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Zeitraums wirksam, ohne anteilige Erstattung, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.
12.4. Aussetzung bei Nichtzahlung. Bei Nichtzahlung setzt Maloc die Inserate und den Zugang zu erweiterten Funktionen aus, nach erfolgloser Mahnung innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen. Bereits bestätigte Buchungen werden von der Aussetzung nicht betroffen.
12.5. Unabhängige Provision. Die Provision von 12 % ist unabhängig von der abgeschlossenen Abonnementformel und zusätzlich zum Abonnement geschuldet.
12.6. Widerrufsrecht des Vermieters. Der Vermieter, der den Pro-Tarif abschließt, hat das gesetzliche Widerrufsrecht von vierzehn (14) Tagen ab Abschluss, gemäß den Artikeln L. 221-18 ff. des Code de la consommation, es sei denn, die Dienstleistung wurde mit seiner ausdrücklichen Zustimmung vor Ablauf dieser Frist vollständig erbracht.
Artikel 13 — CHECK-IN UND CHECK-OUT
13.1. Obligatorischer Check-in. Die Schlüsselübergabe ist an die Durchführung einer kontradiktorischen Abnahme des Fahrzeugzustands über die Maloc-Anwendung gebunden, bestehend aus zwölf (12) obligatorischen Fotos des Fahrzeugs, dem Kilometerstand, dem Kraftstoffstand und der elektronischen Unterzeichnung des Mietvertrags durch beide Parteien (rechtsverbindlich gemäß Verordnung (EU) Nr. 910/2014 — eIDAS).
13.2. Obligatorischer Check-out. Die Rückgabe des Fahrzeugs wird durch die Durchführung einer kontradiktorischen Rückgabeprüfung unter denselben Bedingungen wie beim Check-in formalisiert, mit systematischem Vergleich der Abnahme- und Rückgabeprotokolle.
13.3. Beweiswert. Die automatisch zeitgestempelten (UTC) und georeferenzierten Fotos und Daten des digitalen Zustandsberichts stellen im Streitfall das maßgebliche Beweismittel dar. Kein beim Check-in nicht erfasster Schaden kann dem Mieter zugeschrieben werden.
13.4. Vermutung bei fehlendem Check-in. Bei Fehlen eines über die Anwendung vor der Schlüsselübergabe durchgeführten Check-in-Zustandsberichts gilt das Fahrzeug als in einwandfreiem Zustand übergeben. Diese Vermutung ist gegenüber dem Mieter unwiderlegbar.
13.5. Vermutung bei fehlendem Check-out. Bei Fehlen eines Check-out-Zustandsberichts innerhalb von zwei (2) Stunden nach der Schlüsselrückgabe gilt das Fahrzeug als in dem beim Check-in festgestellten Zustand zurückgegeben. Diese Vermutung kommt dem Mieter zugute.
13.6. Meinungsverschiedenheit beim Check-out. Bei Meinungsverschiedenheiten über das Vorhandensein oder den Umfang eines Schadens kann jede Partei innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach dem Check-out das Streitverfahren gemäß Artikel 19 einleiten.
Artikel 14 — VERSPÄTETE RÜCKGABE
14.1. Toleranz. Eine Toleranz von dreißig (30) Minuten über die vereinbarte Rückgabezeit hinaus wird ohne Zusatzkosten gewährt.
14.2. Berechnung der Verspätungsgebühr. Nach Ablauf der Toleranz:
- a) Von 30 Minuten bis 2 Stunden: anteilige Berechnung auf Basis des Tagestarifs (Tagestarif / 24 × Anzahl der angefangenen Stunden);
- b) Von 2 bis 4 Stunden Verspätung: Berechnung eines halben Tages zum Tagestarif mit einem Zuschlag von 20 %;
- c) Über 4 Stunden: Berechnung eines vollen Tages zum Tagestarif mit einem Zuschlag von 20 %.
14.3. Meldepflicht. Bei absehbarer Verspätung muss der Mieter den Vermieter und Maloc vor der vereinbarten Rückgabezeit über die Anwendung informieren.
14.4. Nichtrückgabe. Bei Nichtrückgabe innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach der vereinbarten Rückgabezeit ohne Kontakt des Mieters ist der Vermieter berechtigt, Strafanzeige wegen Veruntreuung zu erstatten (Artikel 314-1 des Code pénal). Die Kosten der Fahrzeugbergung gehen vollständig zu Lasten des Mieters.
Artikel 15 — FAHRZEUGSCHÄDEN
15.1. Schadenfeststellung. Der Mietzeit zuzurechnende Schäden werden durch Vergleich der Check-in- und Check-out-Zustandsberichte festgestellt. Nur neue Schäden (beim Check-in nicht erfasst) können dem Mieter zugeschrieben werden.
15.2. Selbstbeteiligung. Der Mieter haftet für neue Schäden bis zur Höhe der im Inserat angegebenen und vor der Bestätigung erneut mitgeteilten Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung gilt pro Schadensfall.
15.3. Gutachten. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe der Reparaturkosten kann jede Partei einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen. Die Kosten werden von der antragstellenden Partei vorgestreckt und nach Abschluss des Verfahrens von der unterlegenen Partei getragen.
15.4. Schadensmeldeverfahren. Bei beim Check-out festgestellten Schäden:
- a) Der Vermieter dokumentiert die Schäden mit Fotos über die Anwendung innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden;
- b) Maloc benachrichtigt den Mieter und übermittelt den Schadensbericht;
- c) Der Mieter hat achtundvierzig (48) Stunden Zeit, zu akzeptieren oder Widerspruch einzulegen;
- d) Im Falle eines Widerspruchs wird das Verfahren gemäß Artikel 19 eingeleitet.
15.5. Immobilisierungskosten. Bei schadensbedingter Immobilisierung des Fahrzeugs zur Reparatur schuldet der Mieter Immobilisierungskosten auf Basis des Tagestarifs, begrenzt auf fünfzehn (15) Tage. Der Vermieter legt einen Nachweis über die tatsächliche Immobilisierungsdauer vor.
15.6. Vollständige Haftung ohne Selbstbeteiligung. Der Mieter haftet für die vollständige Instandsetzung ohne Anwendung der Selbstbeteiligung, wenn die Schäden auf vorsätzliches Fehlverhalten, grobe Fahrlässigkeit, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahren durch eine nicht autorisierte Person oder Verstoß gegen die in den NB vorgesehenen Verbote zurückzuführen sind.
Artikel 16 — BUßGELDER UND VERKEHRSVERSTÖSSE
16.1. Haftung des Mieters. Der Mieter ist allein verantwortlich für alle Bußgelder, Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsverstöße und Parkgebühren, die während der Mietzeit anfallen, einschließlich nachträglich durch automatisierte Systeme erfasster Verstöße.
16.2. Fahrernennung. Gemäß Artikel L. 121-6 des Code de la route ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter als Fahrer bei der zuständigen Behörde für jeden während der Mietzeit festgestellten Verstoß zu benennen.
16.3. Bearbeitungsgebühren. Pauschale Verwaltungsgebühren von zwanzig (20) Euro pro Verstoß werden dem Mieter für die Bearbeitung und Übermittlung der erforderlichen Dokumente berechnet.
16.4. Mautgebühren. Mautgebühren gehen vollständig zu Lasten des Mieters. Ohne Zahlung passierte Mautstellen werden vom Mieter reguliert, zuzüglich der Maloc-Bearbeitungsgebühren.
Artikel 17 — GARANTIE, ENTSCHÄDIGUNG UND REGRESSANSPRUCH DES VERMIETERS GEGENÜBER MALOC
17.1. Garantie des Vermieters gegenüber Maloc
17.1.1. Der Vermieter verpflichtet sich, Maloc von allen Ansprüchen, Verfahrensbeteiligungen, Klagen, Verurteilungen, Strafen, Anwaltskosten oder sonstigen Schäden freizustellen und schadlos zu halten, die Maloc aufgrund eines Verstoßes des Vermieters gegen seine gesetzlichen, regulatorischen oder vertraglichen Pflichten erleidet, insbesondere:
- a) Fehlende gültige und für die gewerbliche Vermietung geeignete Versicherung;
- b) Veröffentlichung falscher, ungenauer oder irreführender Informationen in einem Inserat;
- c) Bereitstellung eines nicht konformen, mangelhaften oder gefährlichen Fahrzeugs;
- d) Nichteinhaltung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten des Vermieters;
- e) Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter;
- f) Betrug, Arglist oder betrügerische Machenschaften im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform;
- g) Verstoß gegen diese AGB oder die NB.
17.1.2. Diese Garantie wird vom Vermieter geschuldet, sobald Maloc in Anspruch genommen wird, ohne den Ausgang laufender Gerichtsverfahren abzuwarten. Sie wird gemäß den Artikeln 1641 ff. des Code civil für versteckte Mängel und den Artikeln 1231-1 ff. für die vertragliche Haftung ausgeübt.
17.2. Regressanspruch von Maloc
17.2.1. Gemäß den Artikeln 1231-1 ff. des Code civil und den allgemeinen Regeln der zivilrechtlichen Haftung verfügt Maloc über einen Regressanspruch gegen den Vermieter auf vollständige Erstattung jedes Betrags, den Maloc einem Dritten (insbesondere einem Mieter, einer Verwaltungsbehörde oder einem geschädigten Dritten) aufgrund eines dem Vermieter zuzurechnenden Verschuldens, Vertragsverstoßes oder einer Nichterfüllung zu zahlen verurteilt wurde.
17.2.2. Der Regressanspruch von Maloc kann insbesondere in folgenden Fällen ausgeübt werden:
- a) Maloc wird zur Entschädigung eines Mieters verurteilt aufgrund eines Mangels des vom Vermieter bereitgestellten Fahrzeugs;
- b) Maloc wird zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt aufgrund falscher Informationen, die der Vermieter in einem Inserat veröffentlicht hat;
- c) Maloc wird von einer Aufsichtsbehörde (DGCCRF, CNIL, URSSAF, Finanzverwaltung) für dem Vermieter zuzurechnende Sachverhalte in Anspruch genommen;
- d) Maloc wird zur Erstattung an einen Mieter verurteilt aufgrund einer schuldhaften Stornierung durch den Vermieter, die eine von Maloc vorgestreckte Erstattung verursacht hat;
- e) Maloc wird zur Zahlung von Verwaltungsstrafen verurteilt aufgrund der Nichteinhaltung der Compliance-Pflichten durch den Vermieter.
17.2.3. Der Ausübung des Regressanspruchs geht eine Mahnung an den Vermieter per Einschreiben mit Rückschein (LRAR) oder per E-Mail mit Lesebestätigung voraus, innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen ab Kenntnis der Inanspruchnahme durch Maloc. Kommt eine gütliche Einigung innerhalb dieser Frist nicht zustande, kann Maloc die zuständigen Gerichte anrufen.
17.2.4. Der Vermieter erkennt durch Annahme dieser AGB ausdrücklich die Existenz und Berechtigung des Regressanspruchs von Maloc an. Diese Anerkennung stellt eine verbindliche vertragliche Verpflichtung dar.
17.3. Gesamtschuldnerische Haftung der Concierge-Dienste und Auftraggebenden Eigentümer
Die in den Artikeln 17.1 und 17.2 vorgesehene Garantie und der Regressanspruch werden gesamtschuldnerisch, ohne Einrede der Vorausklage oder der Teilung, gegen den Concierge-Dienst und den Auftraggebenden Eigentümer für jeden Sachverhalt im Zusammenhang mit einem im Rahmen eines Mandats verwalteten Fahrzeug ausgeübt, gemäß Artikel 1310 des Code civil.
Artikel 18 — ABWERBEVERBOTSKLAUSEL
18.1. Umfang der Verpflichtung
18.1.1. Der Vermieter verpflichtet sich verbindlich, während der Dauer seiner Nutzung der Plattform und für einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten ab der Schließung oder Aussetzung seines Maloc-Kontos, keinen Mieter, den er über die Maloc-Plattform kennengelernt oder mit dem er in Kontakt gebracht wurde, direkt zu kontaktieren oder direkt oder indirekt Mietgeschäfte außerhalb der Plattform mit ihm abzuschließen.
18.1.2. Dieses Verbot umfasst insbesondere:
- a) Jede direkte Kontaktaufnahme mit dem Mieter per Telefon, E-Mail, SMS, sozialen Medien oder jedem anderen Kommunikationsmittel zum Zweck, eine Vermietung außerhalb der Plattform anzubieten;
- b) Jede Weitergabe persönlicher Kontaktdaten (Telefonnummer, berufliche oder private E-Mail-Adresse, physische Adresse) durch den Vermieter an den Mieter zum Zweck der Umgehung der Plattform;
- c) Jeder Abschluss eines Mietvertrags mit einem Maloc-Mieter außerhalb der Plattform, ungeachtet dessen, wer die Kontaktaufnahme initiiert hat.
18.1.3. Das interne Nachrichtensystem der Plattform ist der einzige autorisierte Kommunikationskanal zwischen Vermietern und Mietern im Rahmen der Maloc-Dienste.
18.2. Sanktionen des Abwerbeverbots — Vertragsstrafe
18.2.1. Jeder Verstoß gegen das in Artikel 18.1 vorgesehene Abwerbeverbot gilt als schwerwiegender Vertragsverstoß, der die Haftung des Vermieters gegenüber Maloc begründet, gemäß den Artikeln 1231-5 und 1103 des Code civil.
18.2.2. Bei nachgewiesenem Verstoß gegen das Abwerbeverbot schuldet der Vermieter Maloc eine Pauschalstrafe von fünftausend Euro (5.000 €) pro festgestelltem Verstoß als Vertragsstrafe, die eine pauschale Bewertung des von Maloc erlittenen Schadens darstellt (entgangene Provisionseinnahmen, Abwertung des Dienstes, Beeinträchtigung des Geschäftsmodells). Diese Strafe ist kraft Gesetzes geschuldet, ohne vorherige Mahnung, ab Feststellung des Verstoßes.
18.2.3. Das Gericht kann diese Strafe gemäß Artikel 1231-5 des Code civil herabsetzen, wenn sie offensichtlich überhöht im Verhältnis zum tatsächlich von Maloc erlittenen Schaden ist.
18.2.4. Die Zahlung der Pauschalstrafe beraubt Maloc nicht des Rechts, Ersatz für den über diesen Betrag hinausgehenden Schaden gegen Nachweis zu verlangen.
18.3. Beweisführung
Der Verstoß gegen das Abwerbeverbot kann durch jedes Beweismittel nachgewiesen werden, insbesondere durch Austausch über das interne Nachrichtensystem der Plattform, Erklärungen des betreffenden Mieters, Kontoauszüge, die eine Transaktion außerhalb der Plattform belegen, oder jede Zeugenaussage.
Artikel 19 — VERTRAGSABTRETUNGSKLAUSEL
19.1. Abtretung durch Maloc. Maloc behält sich das Recht vor, die aus diesen AGB erwachsenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an ein Drittunternehmen im Rahmen einer Fusion, Übernahme, Vermögensübertragung oder Umstrukturierung der Gesellschaft abzutreten oder zu übertragen. Der Vermieter und der Mieter werden per E-Mail mindestens dreißig (30) Tage vor dem Wirksamkeitsdatum der Abtretung informiert. Im Falle einer wesentlich nachteiligen Abtretung für den Mieter als Verbraucher kann dieser sein Konto ohne Strafe kündigen.
19.2. Abtretung durch den Vermieter — Strenge Bedingungen. Der Vermieter darf die aus diesen AGB erwachsenden Rechte und Pflichten nicht ohne die vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von Maloc an einen Dritten abtreten. Jede nicht autorisierte Abtretung ist nichtig. Maloc kann die Abtretung ablehnen, wenn der Erwerber die KYC-Anforderungen oder die Pflichten zum Gewerbsstatus dieser AGB nicht erfüllt.
19.3. Abtretung bei Geschäftsübertragung. Bei Übertragung der Vermietungstätigkeit des Vermieters an einen Dritten verpflichtet sich der Vermieter, Maloc per Einschreiben mit Rückschein mindestens dreißig (30) Tage vor dem voraussichtlichen Übertragungsdatum zu informieren und den Erwerber dem Registrierungs- und KYC-Prüfverfahren der Plattform zu unterziehen. Der abtretende Vermieter haftet gesamtschuldnerisch mit dem Erwerber für alle vor der Abtretung aus diesen AGB entstandenen Verpflichtungen, bis Maloc die Konformität des Erwerbers bestätigt hat.
19.4. Unübertragbarkeit des Mieterkontos. Das Mieterkonto ist streng persönlich und nicht übertragbar. Jeder Versuch der Abtretung oder Bereitstellung des Kontos an einen Dritten stellt einen Verstoß dar, der die sofortige Aussetzung des betreffenden Kontos nach sich zieht.
Artikel 20 — STREITIGKEITEN ZWISCHEN NUTZERN
20.1. Interne Vermittlung durch Maloc. Im Falle einer Streitigkeit zwischen einem Vermieter und einem Mieter über die Durchführung des Mietvertrags (Schäden, Kaution, Fahrzeugzustand, Stornierung) kann jede Partei die Intervention von Maloc als gütlicher Vermittler über die Streitmeldefunktion innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Check-out beantragen.
20.2. Internes Vermittlungsverfahren. Nach Eingang des Antrags:
- a) Maloc benachrichtigt die andere Partei und übermittelt die von der antragstellenden Partei vorgelegten Unterlagen;
- b) Jede Partei hat achtundvierzig (48) Stunden Zeit, ihre Stellungnahme und Belege einzureichen;
- c) Maloc unterbreitet einen Lösungsvorschlag innerhalb von fünfzehn (15) Geschäftstagen;
- d) Die Parteien sind frei, den Vorschlag von Maloc anzunehmen oder abzulehnen.
20.3. Sicherungsmaßnahmen. Bis zur Beilegung der Streitigkeit kann Maloc die Auszahlung an den Vermieter aussetzen und/oder die Kaution des Mieters als Sicherungsmaßnahme einfrieren, ohne dass diese Maßnahme als Verschulden von Maloc qualifiziert werden kann.
20.4. Verbraucherschlichtung. Scheitert die interne Vermittlung, kann der Mieter kostenlos den von Maloc benannten Verbraucherschlichter anrufen, gemäß den Artikeln L. 611-1 ff. des Code de la consommation. Der Schlichter ist über https://maloc.fr/mediation erreichbar.
20.5. OS-Plattform (EU). Der Mieter kann sich auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission wenden: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
20.6. Gerichtlicher Rechtsweg. Kommt keine gütliche Einigung zustande, können die Parteien die zuständigen Gerichte unter den Bedingungen des Artikels 24 anrufen.
Artikel 21 — HAFTUNG VON MALOC
21.1. Vermittlereigenschaft. Maloc handelt ausschließlich als Plattformvermittler und haftet nicht für Schäden, die unmittelbar aus der Erfüllung oder Nichterfüllung der Mietverträge resultieren.
21.2. Keine Gewährleistung für Fahrzeuge. Maloc gewährleistet weder die Konformität, Qualität, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Fahrzeuge noch die Richtigkeit der von Vermietern veröffentlichten Informationen.
21.3. Keine Gewährleistung für Versicherung. Maloc gewährleistet nicht die tatsächliche Versicherungsdeckung der Fahrzeuge. Die Verantwortung für den Abschluss und die Aufrechterhaltung einer gültigen und geeigneten Versicherung liegt ausschließlich bei den Vermietern.
21.4. Haftungsbeschränkung. Im Rahmen der nach den Artikeln L. 212-1 ff. des Code de la consommation und dem allgemeinen Recht zulässigen Grenzen ist die Haftung von Maloc für ihre Plattformdienste auf den Betrag der für die betreffende Buchung erhobenen Servicegebühren beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden, die Maloc zuzurechnen sind.
21.5. Höhere Gewalt. Maloc ist von jeder Haftung für Versäumnisse befreit, die auf höhere Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Code civil zurückzuführen sind.
21.6. Entschädigung von Maloc durch den Vermieter. Die Haftungsbeschränkungen dieses Artikels schränken in keiner Weise die Rechte von Maloc auf Entschädigung durch den Vermieter gemäß dem Regressanspruch des Artikels 17 und der Garantie des Artikels 11.3 ein.
Artikel 22 — REKLAMATIONEN
22.1. Jede Reklamation bezüglich der Dienstleistungen von Maloc muss innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem auslösenden Ereignis eingereicht werden:
- Per E-Mail: contact@maloc.life
- Per Post: MALOC SASU, 15 quai aux fleurs, 75004 Paris
22.2. Maloc bestätigt den Eingang innerhalb von achtundvierzig (48) Geschäftsstunden und verpflichtet sich, innerhalb von fünfzehn (15) Geschäftstagen eine inhaltliche Antwort zu geben.
22.3. Reklamationen zu Finanztransaktionen können vorrangig bearbeitet werden, indem Sie den Kundendienst unter contact@maloc.life unter Angabe der Buchungsreferenz kontaktieren.
Artikel 23 — WIDERRUFSRECHT
23.1. Ausschluss für Fahrzeuganmietungen. Gemäß Artikel L. 221-28, 12° des Code de la consommation findet das vierzehntägige (14 Tage) Widerrufsrecht gemäß Artikel L. 221-18 desselben Gesetzes keine Anwendung auf Dienstleistungsverträge über die Fahrzeugvermietung, die zu einem bestimmten Datum oder in einem bestimmten Zeitraum erbracht werden sollen. Folglich steht dem Mieter kein gesetzliches Widerrufsrecht für auf der Plattform vorgenommene Buchungen zu.
23.2. Vertragliche Stornierungsbedingungen. Die für den Mieter geltenden Stornierungs- und Erstattungsbedingungen sind ausschließlich die in Artikel 9 dieser AGB festgelegten.
23.3. Widerruf des Pro-Tarif-Abonnements. Der Vermieter, der ein Pro-Tarif-Abonnement abschließt, hat das gesetzliche Widerrufsrecht von vierzehn (14) Tagen ab Abschluss, gemäß Artikel L. 221-18 des Code de la consommation, es sei denn, die Dienstleistung wurde mit seiner ausdrücklichen Zustimmung vor Ablauf dieser Frist vollständig erbracht.
Artikel 24 — ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGES GERICHT
24.1. Anwendbares Recht. Diese AGB unterliegen französischem Recht und werden nach diesem ausgelegt.
24.2. Zuständiges Gericht — Beziehungen zwischen Maloc und Vermietern. Jede Streitigkeit zwischen Maloc und einem Vermieter über die Auslegung, Durchführung oder Beendigung dieser AGB, die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen gütlich beigelegt werden kann, unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts Paris (Tribunal de Commerce de Paris), dem die Parteien ausdrücklich die Zuständigkeit übertragen.
24.3. Zuständiges Gericht — Beziehungen zwischen Maloc und Mietern. Jede Streitigkeit zwischen Maloc und einem Mieter als Verbraucher unterliegt den zwingenden Bestimmungen des Code de la consommation zur örtlichen Zuständigkeit, insbesondere den Regeln des Artikels R. 631-3 des Code de la consommation, die es dem Mieter ermöglichen, das Gericht seines Wohnsitzes anzurufen. Das Pariser Gericht ist für Streitigkeiten zuständig, die den Schwellenwert der Bagatellgerichtsbarkeit übersteigen, vorbehaltlich der zwingenden Bestimmungen zugunsten der Verbraucher.
24.4. Obligatorisches vorheriges Schlichtungsverfahren. Vor jeder gerichtlichen Anrufung verpflichten sich die Parteien, eine gütliche Streitbeilegung im Rahmen des in Artikel 20 vorgesehenen Verfahrens zu versuchen, einschließlich durch Anrufung des von Maloc für Streitigkeiten mit Mietern benannten Verbraucherschlichters.
Artikel 25 — SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
25.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzer im Rahmen der Nutzung der Dienste von Maloc wird durch die Datenschutzrichtlinie von Maloc geregelt, zugänglich unter https://maloc.fr/confidentialite, erstellt in Übereinstimmung mit der DSGVO (Verordnung (EU) Nr. 2016/679) und dem französischen Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über die Datenverarbeitung, Dateien und persönliche Freiheiten (Loi Informatique et Libertés) in der geänderten Fassung.
25.2. Der Vermieter handelt als eigenständiger Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten der Mieter, die er im Rahmen der Durchführung des Mietvertrags direkt erhebt (Name, Vorname, Führerscheinnummer usw.). Der Vermieter verpflichtet sich, diese Daten DSGVO-konform zu verarbeiten, insbesondere deren Sicherheit zu gewährleisten, sie nicht länger als für die Vertragserfüllung erforderlich aufzubewahren und die Ausübung der Betroffenenrechte zu ermöglichen.
25.3. Zahlungsdaten werden von Stripe gemäß dessen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie verarbeitet. Maloc speichert keine Bankkartendaten.
25.4. Bei Fragen zum Datenschutz: dpo@maloc.life — MALOC SASU, 15 quai aux fleurs, 75004 Paris.
Artikel 26 — TECHNISCHE UNTERAUFTRAGNEHMER
Im Rahmen der Erbringung seiner Dienstleistungen setzt Maloc folgende technische Unterauftragnehmer ein, mit denen Auftragsverarbeitungsvereinbarungen gemäß Artikel 28 der DSGVO geschlossen wurden:
| Unterauftragnehmer | Funktion | Datenstandort | Übertragungsmechanismus | |---|---|---|---| | Stripe Technology Europe, Limited | Zahlungsabwicklung | EU + USA | SCC + DPF | | Supabase Inc. | Datenbank (Backend) | EU — Frankfurt (DE) | EU-Server | | Cloudflare Inc. | CDN, Speicher (R2) | EU + USA | SCC + DPF | | Resend Inc. | Transaktions-E-Mails | USA | SCC | | Hetzner Online GmbH | Server-Hosting | Deutschland (EU) | — (EU) |
Die aktuelle Liste der Unterauftragnehmer ist auf Anfrage unter dpo@maloc.life erhältlich.
Artikel 27 — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
27.1. Vollständigkeit. Diese AGB, die NB und die Datenschutzrichtlinie stellen die Gesamtvereinbarung zwischen Maloc und dem Nutzer für die von ihnen geregelten Angelegenheiten dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen gleichen Gegenstands.
27.2. Vorrang der AGB. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und einem anderen Vertragsdokument in kommerziellen und finanziellen Angelegenheiten haben die AGB Vorrang.
27.3. Kein Verzicht. Die Nichtausübung einer Bestimmung dieser AGB durch Maloc zu einem bestimmten Zeitpunkt stellt keinen endgültigen Verzicht auf das Recht dar, sie später geltend zu machen.
27.4. Trennbarkeit. Wird eine Klausel dieser AGB von einem zuständigen Gericht für nichtig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt, bleiben die übrigen Klauseln in vollem Umfang wirksam. Die nichtige Klausel wird, soweit möglich, durch eine gültige Klausel ersetzt, die der ursprünglichen Absicht der Parteien entspricht.
27.5. Änderung der AGB. Maloc behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Nutzer werden über wesentliche Änderungen per E-Mail mindestens dreißig (30) Tage vor deren Inkrafttreten informiert. Die Nutzung der Plattform nach Inkrafttreten der neuen AGB gilt als Annahme der Änderungen. Ein Vermieter, der die neuen AGB ablehnt, kann sein Konto innerhalb dieser dreißigtägigen (30 Tage) Frist ohne Strafe kündigen.
27.6. Zustellungsadresse. Für die Durchführung dieser AGB wählt Maloc als Zustellungsadresse ihren Sitz: MALOC SASU, 15 quai aux fleurs, 75004 Paris.
27.7. Kontakt. Bei Fragen zu diesen AGB: contact@maloc.life — MALOC SASU, 15 quai aux fleurs, 75004 Paris.
ANHANG A — ÜBERSICHT DER VERMIETERSTRAFEN
| Situation | Strafbetrag | |---|---| | Stornierung > 48 Std. vor Beginn | 5 % des Gesamtbuchungspreises | | Stornierung zwischen 24 Std. und 48 Std. | 10 % des Gesamtpreises + 100 % Erstattung an Mieter | | Stornierung < 24 Std. | 15 % des Gesamtpreises + 15 % Entschädigung an Mieter | | No-show (Nichterscheinen zum Check-in) | 20 % des Gesamtpreises + 15 % Entschädigung an Mieter | | Verstoß gegen das Abwerbeverbot | 5.000 € pro festgestelltem Verstoß | | Unterlassene Mitteilung der Geschäftsaufgabe | Schadensersatz + Regressanspruch | | Regressanspruch (Maloc aufgrund des Vermieters verurteilt) | Vollständige Erstattung der verurteilten Beträge + Verfahrenskosten |
ANHANG B — OBLIGATORISCHE UNTERLAGEN DES VERMIETERS
Der Vermieter muss folgende Dokumente auf der Plattform bereitstellen und aktuell halten, andernfalls droht die sofortige Aussetzung:
- Kbis-Auszug (oder RNE-Auszug für auto-entrepreneurs), nicht älter als drei (3) Monate;
- Versicherungsbescheinigung für Kfz-Haftpflicht mit Deckung der gewerblichen Vermietung an Dritte, aktuell gültig;
- Gültiges amtliches Ausweisdokument des gesetzlichen Vertreters oder Geschäftsführers;
- Gewerbliche Bankverbindung, verifiziert über Stripe Connect;
- Für Concierge-Dienste: unterzeichnetes Original-Verwaltungsmandat für jedes verwaltete Fahrzeug;
- Innergemeinschaftliche USt-IdNr. (falls zutreffend);
- Bescheinigung über steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Ordnungsmäßigkeit (auf Anfrage von Maloc);
- Jedes weitere von Maloc im Rahmen des KYC-Verfahrens angeforderte Dokument.
ANHANG C — ERSTATTUNGSTABELLE BEI STORNIERUNG DURCH DEN MIETER
| Stornierungsfrist | Erstattung an den Mieter | Auszahlung an den Vermieter | Maloc-Servicegebühren | |---|---|---|---| | > 48 Std. vor der Mietzeit | 100 % des Preises | 0 % | Nicht erstattungsfähig | | Zwischen 24 Std. und 48 Std. | 50 % des Preises | 25 % des Preises | Nicht erstattungsfähig | | < 24 Std. | 0 % | 50 % des Preises | Nicht erstattungsfähig | | No-show des Mieters | 0 % | 75 % des Preises | Nicht erstattungsfähig | | Stornierung wegen Verschulden des Vermieters | 100 % (einschließlich Servicegebühren) | 0 % (+ Strafen) | Erstattet | | Anerkannte höhere Gewalt | 100 % (einschließlich Servicegebühren) | 0 % (ohne Strafe) | Erstattet |
MALOC SASU — Allgemeine Geschäftsbedingungen — Version 2.0 — 22. März 2026
Dieses Dokument wurde in Übereinstimmung mit dem Code civil (insbesondere Artikel 1103, 1104, 1218, 1231-1, 1231-5, 1310), dem Code de la consommation (insbesondere Artikel L. 111-1, L. 111-7, L. 212-1, L. 212-2, R. 212-1, R. 212-2, L. 221-18, L. 221-28, L. 611-1, R. 631-3), dem Code des assurances (Artikel L. 211-1, L. 511-1), dem Code de la route (Artikel L. 121-6), dem Code pénal (Artikel 314-1), der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS), der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2), der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389, der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), der Verordnung (EU) 2019/1150 (Platform-to-Business), der Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA) und dem französischen Gesetz Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004 (LCEN) erstellt.